Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen
Sie erfahren Näheres, wie Sie das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen können.
Beschreibung
Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor einer Kommunalwahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.
Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses schriftlich oder zur Niederschrift stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.
Zuständigkeit
Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde gewährt der oder dem Wahlberechtigten die Einsicht in das Wählerverzeichnis.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Hemmoor - Fachbereich Bürgerservice
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 60 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hemmoor, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Cuxhaven-Hamburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Öffnungszeiten
Montag 08:00 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 18:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Herr Struck
Telefon Festnetz: 04771 602-141
E-Mail: h.struck@hemmoor.de
Internet
Samtgemeinde Hemmoor - Einwohnermeldeamt
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Behindertenparkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 2 Gebühren: nein - Parkplatz: Rathausplatz
Anzahl: 60 Gebühren: nein
Haltestellen
- Haltestelle: Hemmoor, Bahnhof
Linie:- Regionalbahn: Cuxhaven-Hamburg
Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Postfachadresse
Postfach 1164
21741 Hemmoor
Kontakt
Kontaktperson
Frau Hinke
Telefon Festnetz: 04771 602-145
E-Mail: a.hinke@hemmoor.de
Frau Rehm
Postanschrift
Rathausplatz 5
21745 Hemmoor
Fax: 07441 602-144
Telefon Festnetz: 04771 602-142
E-Mail: l.rehm@hemmoor.de
Internet
Stichwörter
Einwohnermeldestelle, Einwohnerwesen, Meldebehörde, Meldestelle, Meldewesen, Passamt, Sicherheit, Ordnung, Bürgerbüro, Standesamt
Gemeindefreier Bezirk Lohheide
Adresse
Hausanschrift
Parkplätze
- Parkplatz:
Anzahl: 3 Gebühren: nein - Behindertenparkplatz:
Anzahl: 1 Gebühren: nein
Kein Aufzug vorhanden
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag 8:00 Uhr bis 12:00 Montag 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr Donnerstag 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 05051 9867-0
Internet
erforderliche Unterlagen
- für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
- für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Voraussetzungen
Einsichtnahme in die eigenen Daten:
- Sie sind wahlberechtigt
Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:
- Sie sind wahlberechtigt,
- Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Sie können das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl folgendermaßen einsehen:
- Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten zwischen dem 20. und dem 16. Tag vor der Wahl auf,
- Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen,
Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
Fristen
Einsichtszeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten
Bearbeitungsdauer
Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann in der Regel kurzfristig erfolgen.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 27.09.2024
Stichwörter
Wahlberechtigte, Wahlberechtigung, Wahlbezirk, Wählerverzeichnis, Sonderwahlbezirk, Wahlen, Kommunalwahl