Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl Einsicht gewähren

    Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen

    Sie erfahren Näheres, wie Sie das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl einsehen können.

    Beschreibung

    Als Wahlberechtigte oder Wahlberechtigter können Sie vor einer Kommunalwahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.

    Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

    Wenn Sie das Wählerverzeichnis für unrichtig oder unvollständig halten, können Sie innerhalb der Einsichtsfrist bei der Gemeindeverwaltung einen Antrag auf Berichtigung des Wählerverzeichnisses schriftlich oder zur Niederschrift stellen. Soweit die behaupteten Tatsachen nicht offenkundig sind, haben Sie als Antragstellerin oder Antragsteller die erforderlichen Beweismittel beizubringen.

    Zuständigkeit

    Die Gemeinde, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde gewährt der oder dem Wahlberechtigten die Einsicht in das Wählerverzeichnis.

    Ansprechpartner

    Samtgemeinde Weser-Aue

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausstr. 14

    31608 Liebenau

    Öffnungszeiten

    e-Rechnungen: rechnung@weser-aue.de Leitweg-ID: 032565411-0-40 Umsatzsteuer-ID: DE345089166 Bankverbindungen: Sparkasse Nienburg DE52 2565 0106 0000 2360 00 NOLADE21NIB Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG: DE17 2559 1413 3189 5557 00 GENODEF1BCK Volksbank Nds.- Mitte: DE56 2569 1633 4040 9996 00 GENODEF1SUL

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05021 6025

    Fax: 05021 6025-117

    E-Mail: info@weser-aue.de

    Version

    Technisch erstellt am 20.06.2022

    Technisch geändert am 16.02.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    erforderliche Unterlagen

    • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
    • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Voraussetzungen

    Einsichtnahme in die eigenen Daten:

    • Sie sind wahlberechtigt

    Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

    • Sie sind wahlberechtigt,
    • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Sie können das Wählerverzeichnis zur Kommunalwahl folgendermaßen einsehen:

    • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten zwischen dem 20. und dem 16. Tag vor der Wahl auf,
    • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen,

    Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

    Fristen

    Einsichtszeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

    Bearbeitungsdauer

    Die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis kann in der Regel kurzfristig erfolgen.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 27.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 15.10.2024

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Kommunalwahl, Wahlberechtigung, Sonderwahlbezirk, Wählerverzeichnis, Wahlberechtigte, Wahlen, Wahlbezirk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024