In das Wählverzeichnis für die Kommunalwahl eintragen lassen
Wenn Sie als in Deutschland lebende Deutsche oder lebender Deutscher wahlberechtigt sind, werden Sie in das Wählerverzeichnis eingetragen.
Beschreibung
Wenn Sie sich als Deutsche oder Deutscher in Deutschland befinden, sind Sie nur dann zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
- nicht vom Wahlrecht ausgeschlossen sind
- seit mindestens drei Monaten vor der Wahl Ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet Gemeinde beziehungsweise Kreis haben oder sich dort sonst gewöhnlich aufhalten und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.
Haben Sie Ihren (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet, werden Sie dort von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn Sie die sonstigen Voraussetzungen erfüllen. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis ist ein Nebenwohnsitz im Wahlgebiet nicht ausreichend. Ist eine Eintragung mangels gemeldeter (Haupt-)Wohnung von Amts wegen nicht erfolgt, können Sie bis zum 20. Tag vor der Wahl einen Antrag auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis stellen.
Vom 20. bis 16. Tag vor der Wahl können Sie während der allgemeinen Öffnungszeiten das Wählerverzeichnis einsehen. In dieser Zeit können Sie auf einen Einspruch in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen.
Zuständigkeit
Die Gemeinden, die nicht Mitgliedsgemeinde einer Samtgemeinde ist, oder die Samtgemeinde trägt die Wahlberechtigten in ein Wählerverzeichnis ein.
Ansprechpartner
Samtgemeinde Weser-Aue
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
e-Rechnungen: rechnung@weser-aue.de Leitweg-ID: 032565411-0-40 Umsatzsteuer-ID: DE345089166 Bankverbindungen: Sparkasse Nienburg DE52 2565 0106 0000 2360 00 NOLADE21NIB Volksbank in Schaumburg und Nienburg eG: DE17 2559 1413 3189 5557 00 GENODEF1BCK Volksbank Nds.- Mitte: DE56 2569 1633 4040 9996 00 GENODEF1SUL
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Die wahlberechtigte Person wird sich in der Regel ausweisen müssen, hierfür ist ein geeignetes Ausweisdokument, wie beispielsweise der Personalausweis erforderlich.
Voraussetzungen
Sie sind im Wahlgebiet zur Kommunalwahl wahlberechtigt, wenn Sie
- Deutsche oder Deutscher im Sinne des Artikel 116 Absatz 1 Grundgesetz sind,
- am Wahltag mindestens 16 Jahre alt sind
- kein Ausschluss vom Wahlrecht vorliegt
- mindestens seit drei Monaten vor der Wahl in dem Wahlgebiet Ihre Wohnung, oder bei mehreren Wohnungen Ihre Hauptwohnung oder Ihren gewöhnlichen Aufenthalt und keine Wohnung außerhalb des Wahlgebietes haben.
- Die Teilnahme an der Kommunalwahl setzt neben dem materiellen Wahlrecht die Eintragung in das Wählerverzeichnis der Gemeinde beziehungsweise des Kreises oder einen Wahlschein voraus.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen die Entscheidung des Gemeindewahlausschusses kann erst nach der Wahl ein Wahlprüfungsverfahren eingeleitet werden.
Verfahrensablauf
Das Verfahren läuft folgendermaßen ab:
- Soweit Sie rechtzeitig vor der Wahl einen angemeldeten (Haupt-)Wohnsitz im Wahlgebiet haben, werden Sie von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen. Sie erhalten dann eine Wahlbenachrichtigung.
- Anderenfalls werden Sie bis zum 21. Tag vor der Wahl auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen, wenn die sonstigen Voraussetzungen erfüllt sind.
- Sie können das Wählerverzeichnis vom 20. bis 16. Tag vor Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten bei Ihrer Gemeindebehörde einsehen.
- In dieser Zeit können Sie auf Antrag in das Wählerverzeichnis eingetragen werden, wenn Sie die dafür geltenden Voraussetzungen erfüllen.
Fristen
- Für die (Haupt-) Wohnsitznahme (und Anmeldung) im Wahlgebiet: 16. Tag vor der Wahl
- Für einen Antrag zur Aufnahme in das Wählerverzeichnis: bis zum 21. Tag vor der Wahl
- Für die Einsichtnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl
- Für einen Einspruch auf Aufnahme in das Wählerverzeichnis: 20. bis 16. Tag vor der Wahl
Bearbeitungsdauer
1 bis 2 Wochen
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 26.09.2024
Stichwörter
Wahlberechtigte, Wahlen, Wahlbezirk, Kommunalwahl, Wahlberechtigung, Sonderwahlbezirk, Wählerverzeichnis