• Baddeckenstedt (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Wählerverzeichnis zur Europawahl Einsicht gewähren

Wählerverzeichnis für die Europawahl einsehen

Sie können das Wählerverzeichnis zur Europawahl einsehen.

Beschreibung

Als Wahlberechtigter können Sie vor der Europawahl das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen. Das Wählerverzeichnis wird mindestens am Ort der
Gemeindeverwaltung ausgelegt. Es kann vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl während der allgemeinen Öffnungszeiten eingesehen werden.
Eine Einsichtnahme in die Daten anderer Personen ist nur möglich, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen können, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des
Wählerverzeichnisses ergeben kann.
In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Zuständigkeit

An die Gemeinde- oder Stadtverwaltung, die für Ihren Wohnort (Hauptwohnsitz) zuständig ist.

Ansprechpartner

Wahlamt Baddeckenstedt

Adresse

Hausanschrift

Heerer Straße 28

38271 Baddeckenstedt

Kontakt

Telefon Festnetz: 05345 498-48(Frau Güth)

Telefon Festnetz: 05345 198-29(Frau Bittner)

Telefon Festnetz: 05345 498-25(Frau Stechert)

Fax: 05345 498-10

E-Mail: wahlen@baddeckenstedt.de

Version

Technisch erstellt am 19.12.2024

Technisch geändert am 16.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • für Einsichtnahme in eigene Daten: keine
  • für die Einsichtnahme in die Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann
  • für Fertigung von Auszügen zur Prüfung der Daten anderer Personen müssen Tatsachen glaubhaft gemacht werden, aus denen sich eine Unrichtigkeit oder  Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Formulare

keine

Voraussetzungen

Einsichtnahme in die eigenen Daten:

  • Sie sind wahlberechtigt

Einsichtnahme in die Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann Fertigung von

Auszügen von Daten anderer Personen:

  • Sie sind wahlberechtigt und
  • Sie haben Tatsachen glaubhaft gemacht, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Das Wählerverzeichnis für die Europawahl sehen Sie
folgendermaßen ein:

  • Sie suchen die Gemeindebehörde während der allgemeinen Öffnungszeiten auf.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich Ihrer eigenen Daten einsehen.
  • Sie können das Wählerverzeichnis bezüglich der Daten anderer Personen einsehen, wenn Sie Tatsachen glaubhaft machen, aus denen sich die Unrichtigkeit oder Unvollständigkeit des Wählerverzeichnisses ergeben kann. In diesem Rahmen können Sie Auszüge aus dem Wählerverzeichnis fertigen, um das  Wahlrecht einzelner bestimmter Personen zu prüfen.

Fristen

Auslegezeitraum: vom 20. bis zum 16. Tag vor der Wahl zu den allgemeinen Öffnungszeiten

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

keine

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 26.09.2024

Version

Technisch erstellt am 11.10.2024

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

Wählerverzeichnis, Wähler, Wahl, Europawahl, Einsicht, Einsehen, Wahlen, Wählerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024