Europawahl Durchführung

    Europawahl durchführen

    Wie die Europawahl durchgeführt wird, erfahren Sie hier.

    Beschreibung

    Sie geben Ihre Stimme auf einem Stimmzettel ab. Diesen erhalten Sie vom Wahlvorstand, wenn Sie den Wahlraum betreten. Der Vorstand kann anordnen, dass Sie hierzu Ihre Wahlbenachrichtigung vorzeigen. Mit dem Stimmzettel gehen Sie in die Wahlkabine. Dort kennzeichnen Sie den Stimmzettel und falten ihn so, dass man Ihre Kennzeichnung nicht erkennen kann.
    Danach treten Sie an den Tisch des Wahlvorstandes. Sie überreichen auf Verlangen Ihre Wahlbenachrichtigung oder weisen sich aus. Die Schriftführerin oder der Schriftführer des Wahlvorstandes prüft dann, ob Sie im Wählerverzeichnis aufgeführt sind. Wenn dies der Fall ist, können Sie Ihren Stimmzettel in die Wahlurne einwerfen. Der Schriftführer oder die Schriftführerin vermerkt anschließend, dass Sie Ihre Stimme abgegeben haben.

    Zuständigkeit

    Wahlvorstand am Wahltag im Wahllokal

    Ansprechpartner

    Für Kreis Region Hannover (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Wahlbenachrichtigung
    • Ausweisdokument

    Formulare

    Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Voraussetzungen

    Für die Stimmabgabe müssen Sie wahlberechtigt und im Wählerverzeichnis aufgeführt sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Die Stimmabgabe bei der Europawahl wird folgendermaßen durchgeführt:

    • Der Wähler oder die Wählerin betritt den Wahlraum., Ein Mitglied des Wahlvorstandes gibt den Stimmzettel aus.
    • Der Wähler oder die Wählerin kennzeichnet und faltet den Stimmzettel in der Wahlkabine.
    • Der Wähler beziehungsweise die Wählerin tritt mit gefaltetem Stimmzettel an den Wahltisch.
    • Der Wahlvorstand prüft die Wahlberechtigung anhand des Wählerverzeichnisses (gegebenenfalls unter Vorlage eines Ausweisdokuments).

    Der Wähler oder die Wählerin wirft den gefalteten Stimmzettel in die Wahlurne

    Bearbeitungsdauer

    entfällt

    Kosten

    keine

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 26.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Stichwörter

    Europawahl, Wahl, Wahlen, Wählerin, Wähler

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de