Änderung der Erlaubnis zur Entnahme von Grundwasser Zulassung

    Erlaubnisänderung für die Entnahme von Grundwasser beantragen

    Wollen Sie eine Grundwasserentnahme, für die eine wasserrechtliche Erlaubnis vorliegt, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Grundwasser in größeren Mengen entnehmen möchten, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen,  ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest und ist befristet. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden. Ein Rechtsanspruch auf die Nutzung von Grundwasser besteht nicht.

    Keine wasserrechtliche Erlaubnis benötigen Sie, wenn Sie Grundwasser nur in geringem Maße und ohne nachteilige Auswirkungen auf den Wasserhaushalt entnehmen, zum Beispiel für

    • den eigenen Haushalt,
    • die Gartenbewässerung,
    • den landwirtschaftlichen Hofbetrieb,
    • das Tränken von Vieh oder
    • die Entwässerung von Grundstücken.

    Zuständigkeit

    Untere Wasserbehörde, in Niedersachsen: Landkreise, kreisfreie Städte, große selbständige Städte, Region Hannover

    Ansprechpartner

    Landkreis Cloppenburg - Umweltamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Parkplätze

    • Parkplatz: E-Ladesäulen am Kreishaus
      Anzahl: 2  Gebühren: ja
    • Parkplatz: Parkplatz am Kreishaus
      Anzahl: 20  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: Parkplatz am Kreishaus - Eingang Zulassungsstelle
      Anzahl: 2  Gebühren: nein

    Haltestellen

    • Haltestelle: Cloppenburg Bahnhof (1600 m Fußweg)
      Linie:
      • Regionalbahn: Nordwest Bahn Oldenburg-Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Donnerstag 7.30 bis 14.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Löningen Montag bis Donnerstag 8:30 bis 12:30 Uhr Freitag 8.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04471 85697

    Telefon Festnetz: 04471 15-0

    E-Mail: umweltamt@lkclp.de

    Version

    Technisch geändert am 04.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Welche Unterlagen Sie für Ihren Antrag benötigen, variiert je nach Art und Umfang Ihres Vorhabens. In einem Vorgespräch mit der zuständigen Wasserbehörde können Sie klären, welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind.

    In der Regel handelt es sich um mehrere oder sämtliche der folgenden Unterlagen:

    • Erläuterungsbericht
    • Übersichtslageplan als Topographische Karte, in der die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist  
    • aktueller katasteramtlicher Lageplan, in dem die vorhandene beziehungsweise geplante Anlage farblich eingetragen ist
    • Angaben zur Art der Anlage
    • schematische Darstellung der Anlage im Grundriss und Schnitt
    • naturschutzfachliche Begleitplanung, bei Neuanlagen inklusive Eintragung im Kompensationsflächenverzeichnis
    • gegebenenfalls: Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

    Voraussetzungen

    • Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
    • Das Grundwasser und die öffentliche Wasserversorgung werden durch Ihre Nutzung nicht gefährdet.
    • Ihr Vorhaben fällt nicht unter den Gemeingebrauch, für den keine wasserrechtliche Erlaubnis zu beantragen ist.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Änderung der Erlaubnis können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Die zuständige Wasserbehörde
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten
      • einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
      • einen Ablehnungsbescheid
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Entnahme.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 25.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Zutageleiten, Gewässernutzung, Zutagefördern, Gewässer, Grundwasser, Wasserhaushalt, Ableiten von Grundwasser, Wasserrechtliche Erlaubnis, Wasser, Änderungserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de