Juristischer Vorbereitungsdienst Zulassung

    Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst beantragen

    Sie haben Ihr erstes juristisches Examen bestanden und möchten nun den juristischen Vorbereitungsdienst in Niedersachsen beginnen? Informieren Sie sich hier.

    Beschreibung

    Wenn Sie das erste juristische Examen bestanden haben, können Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen. Ziel des juristischen Vorbereitungsdienstes ist es, Sie zwecks Ausübung der klassischen juristischen Berufe auszubilden. Dazu absolvieren Sie vier Pflichtstationen und eine Wahlstation.

    Der Vorbereitungsdienst dauert grundsätzlich zwei Jahre.

    Er endet mit dem zweiten juristischen Staatsexamen.

    Während des Vorbereitungsdienstes sind Sie Rechtsreferendar oder -referendarin.

    Zuständigkeit

    Zuständig sind die drei Oberlandesgerichte Braunschweig, Celle und Oldenburg.

    Ansprechpartner

    Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis über das bestandene erste juristische Examen
    • Lebenslauf (tabellarisch)
    • Kopie der Geburtsurkunde
    • gegebenenfalls weitere Personenstandsurkunden im Original oder in beglaubigter Ausfertigung
    • bei verheirateten Bewerbern und Bewerberinnen: eine beglaubigte Ablichtung des Auszuges aus dem Familienbuch
    • ggf. Ablichtung der Dienstzeitbescheinigung
    • Führungszeugnis (Belegart "O")

    Voraussetzungen

    Sie haben das erste juristische Examen bestanden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie den juristischen Vorbereitungsdienst beginnen möchten, müssen Sie sich zunächst dafür bewerben.

    • Reichen Sie die Bewerbung samt aller notwendigen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Achten Sie darauf, die Frist zu wahren.
    • In Ihrer Bewerbung können Sie auch einen Ortswunsch angeben.
    • Ihnen wird ein Angebot für ein Referendariat gemacht. Dieses müssen Sie innerhalb einer Frist annehmen. Anderenfalls wird diese Stelle erneut vergeben.

    Fristen

    Antragsfrist: 2 bis 5 Monate (Die Einstellungen erfolgen zum 1. März, 1. Juni, 1. September und 1. Dezember eines jeden Jahres. Ihre Bewerbung kann frühestens 5 Monate und muss spätestens 2 Monate vor dem Einstellungstermin vorliegen.)

    Bearbeitungsdauer

    Nach Ablauf der jeweiligen Bewerbungsfrist erhalten Sie nach zwei Wochen Nachricht. Bei einer Ablehnung könnten Sie im weiteren Verlauf ein weiteres Angebot bekommen, falls Ihnen vorgehende Bewerberinnen und Bewerber das Angebot abgelehnt haben.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 09.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.09.2024

    Stichwörter

    Beantragung juristischer Vorbereitungsdienst, Antragsformular juristischer Vorbereitungsdienst, Juristischer Vorbereitungsdienst, Oldenburg, Zulassung juristischer Vorbereitungsdienst, Referendariat, Braunschweig, Celle, Rechtsreferendariat, Niedersachsen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English