Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung Verwendungsnachweisprüfung
    99148247274000

    Verwendungsnachweise der Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung einreichen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen ausgezahlt wurden, so müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen.

    Beschreibung

    Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.

    Für ausgezahlte Zuwendungen müssen Sie deren Verwendung nachweisen.

    Online-Dienst

    Einreichung des Verwendungsnachweises für Zuwendungen nach dem Zuwendungsrecht

    ID: L100040_642420943

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebotes der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO vorhalten. Bei allgemeinen Fragen zur Einreichung des Verwendungsnachweises stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: per E-Mail: [AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de](mailto:AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de "AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de") oder Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) -Verwaltung- Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg

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    Version

    Technisch erstellt am 16.07.2025
    Technisch geändert am 21.11.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Platz 1 1
    26135 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt speichern

    Kontakt

    E-Mail: olg-oldenburg@egvp.de-mail.de

    Telefon Festnetz: 0441 220-0

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2020
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    nicht angegeben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung der Verwendung von Förderungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sofern Sie entsprechende Förderungen erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.

    • Sie stellen einen Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
    • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und genehmigt diesen oder lehnt ihn ab.
    • Bei unzureichendem Nachweis der Verwendung kann eine Rückforderung der ausgezahlten Zuwendungen erfolgen.

    Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Monate (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 6 Monaten. In Einzelfällen kann diese aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.

    Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium (MJ)

    Version

    Technisch erstellt am 18.09.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Förderung, Angebot psychosozialer Prozessbegleitung, Landesweite Opferhilfe, Verwendungsnachweis, Zuwendungen für Träger, Gewährung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024