Verwendungsnachweise der Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung einreichen

    Wenn Ihnen als Träger der psychosozialen Prozessbegleitung Zuwendungen ausgezahlt wurden, so müssen Sie die Verwendung der Fördermittel nachweisen.

    Beschreibung

    Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.

    Für ausgezahlte Zuwendungen müssen Sie deren Verwendung nachweisen.

    Zuständigkeit

    Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Platz 1 1

    26135 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 220-0

    E-Mail: olg-oldenburg@egvp.de-mail.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Handelsregisterauszug
    • Vollmacht des Projektträgers
    • Sachbericht in Form des Finanzplanes
    • Zahlenmäßiger Nachweis der verwendeten Zuwendungen
    • ggf. Belege (nicht bei einfachem Verwendungsnachweis)
    • ggf. Ergebnis einer Vorprüfung durch Prüfungseinrichtungen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Die Prüfung der Verwendung von Förderungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen. Sofern Sie entsprechende Förderungen erhalten haben, sind Sie zum Nachweis der Verwendung verpflichtet.

    • Sie stellen einen Antrag auf Verwendungsnachweisprüfung für Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
    • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und genehmigt diesen oder lehnt ihn ab.
    • Bei unzureichendem Nachweis der Verwendung kann eine Rückforderung der ausgezahlten Zuwendungen erfolgen.

    Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt.

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Monate (Die Bearbeitung dauert in der Regel bis zu 6 Monaten. In Einzelfällen kann diese aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.)

    Kosten

    Verwaltungsgebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Der einfache Verwendungsnachweis ist zugelassen und besteht aus einem Sachbericht und einem zahlenmäßigen Nachweis ohne Vorlage von Belegen.

    Die Zuwendung ist zu erstatten, soweit ein Zuwendungsbescheid nach Verwaltungsverfahrensrecht, nach Haushaltsrecht oder anderen Rechtsvorschriften mit Wirkung für die Vergangenheit zurückgenommen, widerrufen oder sonst unwirksam wird.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium (MJ) am 05.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Angebot psychosozialer Prozessbegleitung, Förderung, Gewährung, Verwendungsnachweis, Landesweite Opferhilfe, Zuwendungen für Träger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de