Leistung: Aufhebung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen
Beschreibung
Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte aufheben lassen.
Für Wochen-, Jahrmärkte oder Volksfeste ist eine Aufhebung nur möglich, wenn Ihnen die Durchführung nicht zugemutet werden kann.
Fällt die Veranstaltung unter die Kategorie Messe, Ausstellung oder Großmarkt, müssen Sie das nicht stattfinden der Veranstaltung lediglich anzeigen.
Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle aufheben lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:
Angaben zur veranstaltenden Person
Bezeichnung der Veranstaltung
Anschrift der Veranstaltung
Begründung der Aufhebung
Online-Dienste
alternativ geben Sie bitte im Stadt / Ort Eingabefeld einen Ort oder eine PLZ ein, um den zuständigen Online-Dienst in diesem Abschnitt anzuzeigen
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt. Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Ansprechpartner
Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
Voraussetzungen
Ihre Veranstaltung muss eine genehmigte Festsetzung besitzen.
Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:
Messe
Ausstellung
Großmarkt
Wochenmarkt
Spezialmarkt
Jahrmarkt
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Damit Sie eine Festsetzung einer Veranstaltung aufheben können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen.
Schriftlicher Ablauf:
Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.
Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.
Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.
Sie erhalten einen Gebührenbescheid.
Online-Dienst Ablauf:
Sie rufen den Online Dienst auf.
Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.
Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.
Kosten
Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.21 iVm Nr. 1.11 - je nach Zeitaufwand.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 09.09.2024
Stichwörter
Wochenmarkt, Spezialmarkt, Ausstellung, Markt, Aufhebung Festsetzung, Großmarkt, Volksfeste, Jahrmarkt, Anpassung, Messe