Änderung einer Festsetzung von Messen, Ausstellungen oder Märkten beantragen

    Beschreibung

    Sie können als veranstaltende Person Ihre festgesetzten Messen, Ausstellungen oder Märkte ändern lassen.

    In dringenden Fällen kann die zuständige Behörde vorübergehend die Zeit, Öffnungszeiten und den Platz der Veranstaltung abweichend von der Festsetzung regeln.

    Mit Hilfe eines formlosen Antrages, können Sie die Festsetzung bei der zuständigen Stelle ändern lassen. In diesem sollten zur Zuordnung die folgenden Angaben getätigt werden:

    Angaben zur veranstaltenden Person

    Bezeichnung der Veranstaltung

    Anschrift der Veranstaltung

    Begründung der Änderung

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt grds. bei dem Landkreis bzw. der kreisfreien Stadt.  Bei Wochenmärkten liegt die Zuständigkeit bei der Gemeinde, der Samtgemeinde oder der Stadt.

    Ansprechpartner

    Fachdienst Öffentliche Sicherheit und Ordnung; Rettungsdienst, Brand- und Katastrophenschutz

    Adresse

    Hausanschrift

    Schloßstraße 11

    26409 Wittmund

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemein: Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Ausländerbehörde (nur nach vorheriger telefonischer Terminvereinbarung): Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. geschlossen Do. 08:30 - 12:30 Uhr, 14:15 - 15:45 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04462 86-1235

    Fax: 04462 86-1604

    E-Mail: Ordnungsamt@lk.wittmund.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch erstellt am 13.10.2023 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Technisch geändert am 11.02.2025 (von: Webservice, Landkreis Wittmund)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Voraussetzungen

    Ihre Veranstaltung muss eine genehmigte Festsetzung besitzen.

    Sie müssen eine der folgenden Veranstaltungen durchführen:

    Messe

    Ausstellung

    Großmarkt

    Wochenmarkt

    Spezialmarkt

    Jahrmarkt

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Damit Sie die Festsetzung einer Veranstaltung ändern können, müssen Sie vorab bei der zuständigen Behörde einen Antrag stellen. Diesen Antrag können Sie formlos schriftlich oder online stellen. 

    Schriftlicher Ablauf:

    Sie erstellen einen formlosen Antrag und senden ihn postalisch oder per E-Mail an die zuständige Behörde.

    Bei Rückfragen oder Unvollständigkeit nimmt die zuständige Behörde Kontakt mit Ihnen auf.

    Nach der Prüfung geht Ihnen ein Bescheid zu.

    Sie erhalten einen Gebührenbescheid.

    Online-Dienst Ablauf:

    Sie rufen den Online Dienst auf.

    Sie befüllen das Antragsformular und senden es ab. Die Übermittlung an die zuständige Stelle passiert automatisch.

    Die restlichen Schritte gleichen dem schriftlichen Ablauf.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer von Änderungen der Festsetzungen ist vom Einzelfall abhängig.

    Kosten

    Die Höhe der Gebühren ergibt sich - gemäß Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen Nr. 40.1.21 iVm Nr. 1.11  -  je nach Zeitaufwand

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 09.09.2024

    Version

    Technisch erstellt am 10.09.2024

    Technisch geändert am 07.11.2024

    Stichwörter

    Spezialmarkt, Ausstellung, Markt, Volksfeste, Großmarkt, Messe, Wochenmarkt, Änderung Festsetzung, Jahrmarkt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017