Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung in der ersten juristischen Prüfung beantragen
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung im Land Niedersachsen erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen.
Beschreibung
Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung im Land Niedersachsen erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen.
Zuständigkeit
Niedersächsisches Justizministerium
- Landesjustizprüfungsamt -
Fuhsestraße 30
29221 Celle
landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de
05141/5939-0
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
- Zeugnis zum Nachweis der Hochschulreife
- Handschriftlicher Lebenslauf
- Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
-
1. Grundlagenschein
2. Zwischenprüfung
3. Übungen für Fortgeschrittene
4. Fremdsprachenschein
5. Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein
6. Schlüsselqualifikation
7. Praktika
8. Studienverlaufsbescheinigung
-
ggfs. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr
Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen. Die Geburtsurkunde können Sie in einfacher Kopie einreichen.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Ja
Formlose Antragsstellung möglich: Nein
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Der Zulassungsantrag ist schriftlich nach dem auf der Internetseite bereitgestellten Formular einzureichen.
Voraussetzungen
Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.
Sie müssen den Zulassungsantrag zur Notenverbesserung binnen eines Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen stellen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
Nach Antragstellung werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehens der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.
Fristen
Die Meldezeiträume (fünf Monate vor dem Klausurdurchgang) sind auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes für das aktuelle und das folgende Jahr veröffentlicht.
Den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung können Sie erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuchs und nur innerhalb eines Jahres stellen
Bearbeitungsdauer
Die Klausuren werden in vier Durchgängen pro Jahr geschrieben (Januar, April, Juli, Oktober)
Der Meldezeitraum ist vorgegeben und endet jeweils fünf Monate vor dem Klausurdurchgang.
Änderungen und Rücknahmen des Zulassungsantrages sind bis zum Zugang des Zulassungsbescheides möglich.
Der Zulassungsbescheid wird circa zwei Monate vor den schriftlichen Aufsichtsarbeiten versandt.
Kosten
Für das Prüfungsverfahren wird eine Gebühr von 160,00 € erhoben. Sollten Sie Ihren ersten Prüfungsversuch als Freiversuch (V/F) bestanden haben, fällt die genannte Gebühr nicht an.: Gebühr 160.00 EUR
Weitere Informationen
Falls Sie den juristischen Vorbereitungsdienst bereits aufgenommen haben, müssen Sie die Termine zur wiederholten Ablegung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten und der mündlichen Prüfung mit Ihrem Dienstherrn absprechen.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 05.09.2024
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