Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung Zulassung

    Wiederholung der staatlichen Pflichtfachprüfung zur Notenverbesserung in der ersten juristischen Prüfung beantragen

    Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung im Land Niedersachsen erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie die staatliche Pflichtfachprüfung in der ersten juristischen Prüfung im Land Niedersachsen erstmalig erfolgreich abgelegt haben, können Sie sie zur Notenverbesserung einmalig wiederholen. 

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Justizministerium

    - Landesjustizprüfungsamt -

    Fuhsestraße 30

    29221 Celle

    landesjustizpruefungsamt@mj.niedersachsen.de

    05141/5939-0

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Justizministerium - Landesjustizprüfungsamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Fuhsestraße 30

    29221 Celle

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 28.01.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Zulassung zur Wiederholungsprüfung
    • Zeugnis zum Nachweis der Hochschulreife
    • Handschriftlicher Lebenslauf
    • Nachweis über die Zulassungsvoraussetzungen
    • 1. Grundlagenschein

      2. Zwischenprüfung

      3. Übungen für Fortgeschrittene

      4. Fremdsprachenschein

      5. Wirtschafts- oder sozialwissenschaftlicher Schein

      6. Schlüsselqualifikation

      7. Praktika

      8. Studienverlaufsbescheinigung

    • ggfs. Nachweis über die Einzahlung der Prüfungsgebühr

    Sie müssen die Nachweise im Original oder in beglaubigter Abschrift einreichen. Die Geburtsurkunde können Sie in einfacher Kopie einreichen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Der Zulassungsantrag ist schriftlich nach dem auf der Internetseite bereitgestellten Formular einzureichen.

    Voraussetzungen

    Sie haben die staatliche Pflichtfachprüfung im ersten Versuch erfolgreich abgelegt.

    Sie müssen den Zulassungsantrag zur Notenverbesserung binnen eines Jahres nach Bekanntgabe der Entscheidung über das Bestehen stellen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    Nach Antragstellung werden Sie bei Vorliegen der Voraussetzungen zur Notenverbesserung zugelassen und zur Anfertigung der Aufsichtsarbeiten und im Falle des Bestehens der schriftlichen Prüfung zur mündlichen Prüfung geladen. Sofern Sie im Prüfungsverfahren eine bessere Note erzielen, als in Ihrem ersten Versuch, wird ein neues Zeugnis über das Bestehen der Pflichtfachprüfung ausgestellt. Ist dies nicht der Fall, verbleibt es bei der Feststellung des bisherigen Ergebnisses.

    Fristen

    Die Meldezeiträume (fünf Monate vor dem Klausurdurchgang) sind auf der Internetseite des Landesjustizprüfungsamtes für das aktuelle und das folgende Jahr veröffentlicht.

    Den Antrag auf Zulassung zur Notenverbesserung können Sie erst nach Bekanntgabe des Ergebnisses des Erstversuchs und nur innerhalb eines Jahres stellen

    Bearbeitungsdauer

    Die Klausuren werden in vier Durchgängen pro Jahr geschrieben (Januar, April, Juli, Oktober)

    Der Meldezeitraum ist vorgegeben und endet jeweils fünf Monate vor dem Klausurdurchgang.

    Änderungen und Rücknahmen des Zulassungsantrages sind bis zum Zugang des Zulassungsbescheides möglich.

    Der Zulassungsbescheid wird circa zwei Monate vor den schriftlichen Aufsichtsarbeiten versandt.

    Kosten

    Für das Prüfungsverfahren wird eine Gebühr von 160,00 € erhoben. Sollten Sie Ihren ersten Prüfungsversuch als Freiversuch (V/F) bestanden haben, fällt die genannte Gebühr nicht an.: Gebühr 160.00 EUR

    Weitere Informationen

    Falls Sie den juristischen Vorbereitungsdienst bereits aufgenommen haben, müssen Sie die Termine zur wiederholten Ablegung der schriftlichen Aufsichtsarbeiten und der mündlichen Prüfung mit Ihrem Dienstherrn absprechen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 05.09.2024

    Version

    Technisch geändert am 09.09.2024

    Stichwörter

    Wiederholung juristisches Staatsexamen, Juristenausbildung, Notenverbesserung juristische Pflichtfachprüfung, Pflichtfachprüfung, Erste Prüfung, Notenverbesserung, Erstes juristisches Staatsexamen, Studienabschluss Jura, Prädikat, Notenverbesserung erstes juristisches Staatsexamen, Wiederholungsprüfung Notenverbesserung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de