Bestellung einer Leitung oder stellvertretenden Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme
Wenn Sie als Leitung oder stellvertretende Leitung für eine staatlich anerkannte Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme tätig sein wollen, müssen Sie sich unter Beachtung bestimmter Voraussetzungen öffentlich bestellen und verpflichten lassen.
Beschreibung
Um als Leitung oder stellvertretende Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle für Messgeräte für Gas, Elektrizität, Wasser oder Wärme tätig sein zu können, müssen Sie sich öffentlich bestellen und verpflichten lassen.
Die öffentliche Bestellung als Leitung oder stellvertretende Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle in Niedersachsen können Sie beim Mess- und Eichwesen Niedersachsen beantragen.
Um als Leitung oder stellvertretende Leitung öffentlich bestellt und verpflichtet zu werden, müssen Sie gewisse Voraussetzungen erfüllen. Insbesondere ist relevant, dass Sie die erforderliche Sachkunde besitzen und der Träger der Prüfstelle mit der Bewerbung als Leitung oder stellvertretende Leitung einverstanden ist.
Für die öffentliche Bestellung fallen Gebühren an.
Zuständigkeit
Mess- und Eichwesen Niedersachsen
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
- Lebenslauf
- Nachweise über das Vorliegen der erforderlichen Fach- und Sachkunde
- Nachweis über mind. 1 jährige Tätigkeit bei einer entsprechenden Prüfstelle
- Erklärung des Trägers der Prüfstelle, dass dieser mit der Bewerbung einverstanden ist
- Führungszeugnis
Voraussetzungen
- Sie müssen eine Fach- und Berufsausbildung besitzen, die Sie für alle Eich- und Prüftätigkeiten qualifiziert, für die die Prüfstelle tätig ist
- Sie müssen über eine ausreichende Kenntnis der Messgeräte und der Eich- und Prüfverfahren verfügen und die entsprechende Befugnis besitzen, solche Eichungen und Befundprüfungen durchzuführen
- Sie müssen angemessene Kenntnisse der einschlägigen rechtlichen Bestimmungen besitzen, insbesondere der wesentlichen Anforderungen, die die Messgeräte zu erfüllen haben, sowie der geltenden harmonisierten Normen, der geltenden normativen Dokumente und der vom Ausschluss ermittelten Normen und Spezifikationen
- Sie müssen Kennzeichnungen, Bescheinigungen, Protokolle und Berichte erstellen können, die als Nachweis für durchgeführte Eichungen und Prüftätigkeiten dienen
- Sie müssen mindestens ein Jahr bei einer entsprechenden Prüfstelle tätig gewesen sein oder über vergleichbare Berufserfahrungen verfügen
- Sie müssen durch eine Prüfung an der Deutschen Akademie für Metrologie die erforderlichen Kenntnisse des gesetzlichen Messwesens nachweisen können
- Sie oder ein Angehöriger dürfen höchstens geringfügig an dem Trägerunternehmen beteiligt sein
- Der Träger der Prüfstelle muss mit Ihrer Bewerbung einverstanden sein
Rechtsgrundlage(n)
- Bezeichnung: § 40 Absatz 3 Gesetz über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt, ihre Verwendung und Eichung sowie über Fertigpackungen (Mess- und Eichgesetz – MessEG)
- § 43 Absatz 4, §§ 45-48 Verordnung über das Inverkehrbringen und die Bereitstellung von Messgeräten auf dem Markt sowie über ihre Verwendung und Eichung (MessEV)
- Schlüsselzahl 17 Gebührenverordnung zum Mess- und Eichwesen (Mess- und Eichgebührenverordnung - MessEGebV)
Rechtsbehelf
Klage vor dem Verwaltungsgericht
Verfahrensablauf
Die öffentliche Bestellung als Leitung oder stellvertretende Leitung einer staatlich anerkannten Prüfstelle können Sie elektronisch beantragen:
- Sie reichen den Antrag mitsamt den erforderlichen Nachweisen ein
- Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen prüft den Antrag auf Vollständigkeit.
- Gegebenenfalls müssen Angaben aus dem Antrag geklärt werden.
- Das Mess- und Eichwesen Niedersachsen prüft die Voraussetzungen für die öffentliche Bestellung.
- Sollten die notwendigen Voraussetzungen nicht erfüllt sein oder der Antrag wird nach pflichtgemäßem Ermessen abgelehnt, kann es zu einer Nachfrage und gegebenenfalls einer Anhörung kommen und gegebenenfalls zu einem Ablehnungsbescheid.
- Wird der Antrag genehmigt, wird ein Gebührenbescheid sowie die Bestellungsurkunde durch das Mess- und Eichwesen Niedersachsen erstellt.
- Die Person wird als Leitung oder stellvertretende Leitung verpflichtet und bekommt die Bestellungsurkunde ausgehändigt.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung (MW)
Stichwörter
Bestellungsurkunde, Bestellung als Leitung, Öffentliche Bestellung, Prüfstelle, Verpflichtung als Leitung