Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Wollen Sie eine Einleitung aus einer Kleinkläranlage, für die Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Stelle eine Erlaubnisänderung beantragen.
Beschreibung
Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.
Möchten Sie ein Vorhaben, für das Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis besitzen, ändern, so müssen Sie bei der zuständigen Behörde eine Erlaubnisänderung beantragen.
Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.
Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.
Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.
Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.
Hinweise für Delmenhorst: Erlaubnisänderung für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Umwelt
Beschreibung
Der Fachdienst Umwelt ist für alle Belange der Abfall- und Wasserwirtschaft sowie des Immissionsschutzes zuständig.
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- Delmenhorst
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Stadtverwaltung Delmenhorst - Wasserwirtschaft
Beschreibung
Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums steht der Gewässer- und Bodenschutz. Ziel ist es hierbei, die oberirdischen Gewässer, das Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Bestandteile des Naturhaushaltes und damit als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern. Auf Basis einschlägiger Gesetze und Bestimmungen genehmigt und überwacht der Fachdienst:
- Kleinkläranlagen
- Grundwasserabsenkungen
- Einleitungen in Gewässer
- VAwS - Angelegenheiten
- Altlasten
- Hochwasserschutzanlagen
- Indirekteinleiter
- Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoff
Der Fachdienst Umwelt gewährleistet einen 24–Stunden-Notdienst, der über die Zentrale der Feuerwehr erreicht werden kann. Weiterhin ist der Fachdienst Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen zur Stadtentwässerung.
Adresse
Hausanschrift
- Delmenhorst
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- Antrag
- Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
- Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
- Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
- Dichtigkeitsnachweis
- Wartungsprotokolle
- Bei Versickerung
- Versickerungsnachweis
- Hydrogeologisches Gutachten
- Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
- Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
- Hydrologisches Gutachten
- Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
- Lageplan, Flurkartenauszug
- Bauwerkszeichnungen
- Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
- Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
- Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie
Voraussetzungen
- Der zuständigen Stelle liegt eine wasserrechtliche Erlaubnis für das Vorhaben vor.
- Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten.
- Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Eine Änderung der Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:
- Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnisänderung mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
- Diese
- prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
- prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
- Sie erhalten
- einen Änderungsbescheid für die Erlaubnis oder
- einen Ablehnungsbescheid
- Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
- Sie zahlen die Gebühr.
Fristen
Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnisänderung frühzeitig vor der geplanten Änderung der Entnahme.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 19.08.2024
Stichwörter
Direkteinleitung, Änderungserlaubnis, Häusliches Abwasser, Dezentrale Anlagen, Kommunales Abwasser
Metainformation
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