Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer Erlaubnis

    Erlaubnis für das Direkteinleiten von vorgereinigtem Abwasser aus Kleinkläranlagen in Gewässer beantragen

    Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage versickern oder in ein oberirdisches Gewässer einleiten wollen, können Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis bei der zuständigen Wasserbehörde beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie vorgereinigtes Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer einleiten wollen, benötigen Sie eine wasserrechtliche Erlaubnis.

    Eine Kleinkläranlage ist eine Abwasserbehandlungsanlage, aus der weniger als acht Kubikmeter je Tag Schmutzwasser aus Haushaltungen und ähnliches Schmutzwasser eingeleitet wird.

    Das Abwasser aus der Kleinkläranlage kann versickert oder in ein oberirdisches Gewässer eingeleitet werden.

    Oberirdische Gewässer sind Flüsse, Seen, Kanäle, Bäche, Gräben und Teiche.

    Die Erlaubnis legt Art und Maß der Nutzung fest. Sie ist unter Umständen mit Auflagen und Nebenbestimmungen verknüpft. Im Gegensatz zur Bewilligung kann eine Erlaubnis von den Behörden widerrufen werden.

    Ansprechpartner

    Amt für Wasserwirtschaft

    Adresse

    Hausanschrift

    Bergmannstraße 33 / 35

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Fax: 0491 926-1750

    Telefon Festnetz: 0491 926-1321

    E-Mail: untere-wasserbehoerde@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 20.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag
    • Dokumente zur Kleinkläranlage (je nach Verfügbarkeit)
      • Leistungserklärung, bauaufsichtliche Zulassung
      • Zeichnungen, Bemessungsunterlagen
      • Dichtigkeitsnachweis
      • Wartungsprotokolle
    • Bei Versickerung
      • Versickerungsnachweis
      • Hydrogeologisches Gutachten
      • Darstellung, Bemessungsunterlagen der Versickerungsanlage
    • Bei Einleitung in ein oberirdisches Gewässer
      • Hydrologisches Gutachten
      • Stellungnahme und Einverständnis des Gewässereigentümers oder -unterhaltungspflichtigen
    • Lageplan, Flurkartenauszug
    • Bauwerkszeichnungen
    • Zustimmung betroffener Grundstückseigentümer
    • Gegebenenfalls landschaftspflegerischer Begleitplan
    • Gegebenenfalls Fachbeitrag Wasserrahmenrichtlinie

    Voraussetzungen

    • Die in der Abwasserverordnung genannten Anforderungen werden eingehalten.
    • Die Einleitung ist mit den Anforderungen an die Gewässereigenschaften und sonstigen rechtlichen Anforderungen vereinbar.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch

    Verfahrensablauf

    Eine Erlaubnis zum Einleiten von vorgereinigtem Abwasser aus einer Kleinkläranlage in ein Gewässer können Sie bei Ihrer zuständigen Wasserbehörde beantragen. Allgemein ergibt sich folgender Verfahrensablauf:

    • Senden Sie Ihren Antrag auf eine Erlaubnis mit den erforderlichen Unterlagen an die zuständige Wasserbehörde.
    • Diese
      • prüft die Vollständigkeit Ihres Antrags und Ihrer Unterlagen und kontaktiert Sie bei fehlenden Angaben oder Unterlagen,
      • prüft Ihren Antrag aus wasserwirtschaftlicher und wasserrechtlicher Sicht und beteiligt gegebenenfalls weitere Stellen.
    • Sie erhalten
      • eine Erlaubnis oder
      • einen Ablehnungsbescheid
    • Sie erhalten außerdem einen Gebührenbescheid.
    • Sie zahlen die Gebühr.

    Fristen

    Es gibt keine gesetzliche Frist. Beantragen Sie die Erlaubnis frühzeitig vor Beginn Ihres Vorhabens.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer hängt insbesondere von Qualität und Umfang Ihres Antrags und der Unterlagen ab.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Nds. Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 19.08.2024

    Version

    Technisch geändert am 13.09.2024

    Stichwörter

    Kommunales Abwasser, Häusliches Abwasser, Direkteinleitung, Dezentrale Anlagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de