• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Ausweispflicht Befreiung

Ausweispflichtbefreiung beantragen

Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. 

Beschreibung

Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben -  befreien lassen, wenn:

  1. für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
  2. Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
  3. Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

zuständige Stelle

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt

Zuständigkeit

Zuständig ist das örtliche Bürgeramt

Ansprechpartner

Für Eschede wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

erforderliche Unterlagen

schriftlicher Antrag

soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.

Voraussetzungen

Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt

oder

Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht

oder

Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.

Verfahrensablauf

Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.

Kosten

Es fallen keine Kosten an. 

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024

Version

Technisch erstellt am 22.08.2024

Technisch geändert am 03.02.2025

Stichwörter

Befreiung, Ausweis, Ausweispflicht, Perso Befreiung, Ausweisbefreiung, Personalausweis Befreiung, PA, ID, Ausnahme Ausweispflicht

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017