Ausweispflicht Befreiung

    Ausweispflichtbefreiung beantragen

    Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen. Sie sind dann nicht mehr verpflichtet, einen gültigen Ausweis zu besitzen. 

    Beschreibung

    Sie können sich von der Ausweispflicht – also der Pflicht, einen Personalausweis zu haben -  befreien lassen, wenn:

    1. für Sie ein Betreuer oder eine Betreuerin nicht nur durch einstweilige Anordnung bestellt ist oder Sie handlungs- oder einwilligungsunfähig sind und von einem oder von einer mit öffentlich beglaubigter Vollmacht Bevollmächtigten vertreten werden,
    2. Sie voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus, einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht sind oder
    3. Sie sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen können.

    Die Befreiung können Sie jederzeit rückgängig machen. Dazu genügt es, einen Personalausweis oder einen Reisepass zu beantragen.

    zuständige Stelle

    Zuständig ist das örtliche Bürgeramt

    Ansprechpartner

    Für Osloß wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    schriftlicher Antrag

    soweit vorhanden: Ihr alter Personalausweis oder Ihr alter Reisepass

    Welche Unterlagen konkret erforderlich sind, ist von dem Grund abhängig, aus dem Sie sich von der Ausweispflicht befreien lassen möchten. Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über die jeweils erforderlichen Unterlagen.

    Voraussetzungen

    Sie müssen die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen.

    Sie müssen mindestens 16 Jahre alt sein.

    Sie müssen in Ihrer Kommune mit Hauptwohnsitz gemeldet sein.

    Für Sie ist auf Dauer eine Betreuerin oder ein Betreuer bestellt

    oder

    Sie sind voraussichtlich dauerhaft in einem Krankenhaus oder einem Pflegeheim oder einer ähnlichen Einrichtung untergebracht

    oder

    Sie können sich wegen einer dauerhaften Behinderung nicht allein in der Öffentlichkeit bewegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Beschwerde bei der dienstvorgesetzten Behörde, ersatzweise beim Innenministerium des Landes.

    Verfahrensablauf

    Die Befreiung von der Ausweispflicht müssen Sie schriftlich beantragen.

    Informieren Sie sich bei Ihrem örtlichen Bürgeramt über den konkreten Verfahrensablauf.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an. 

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.10.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2024 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Stichwörter

    Ausweispflicht, Personalausweis Befreiung, Ausweisbefreiung, Perso Befreiung, Ausweis, Ausnahme Ausweispflicht, PA, Befreiung, ID

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)