Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige

    Hundeausstellungen und Katzenausstellungen anzeigen

    Wenn Sie eine Hunde- oder Katzenausstellungen veranstalten wollen, müssen Sie diese, sofern sie in einem sogenannten gefährdeten Bezirk stattfindet, mindestens vier Wochen vor Veranstaltungsbeginn der zuständigen Behörde anzeigen.

    Beschreibung

    Für Veranstaltungen mit Tieren gelten besondere Pflichten. Als Veranstalterin oder Veranstalter müssen Sie diese u. U. beim zuständigen Veterinäramt anzeigen.

    Dazu gehören Hundeausstellungen oder Katzenausstellungen und ähnliche Veranstaltungen in einem tollwutgefährdeten Gebiet oder bei Teilnahme von Hunden und/oder Katzen aus EU-Mitgliedstaaten oder Drittländern.

    Abhängig von der Tierart und der aktuellen Seuchenlage können die Veranstaltungen unterschiedliche Auflagen erhalten. Unter Umständen kann die zuständige Behörde Veranstaltungen dieser Art beschränken oder verbieten. Über die Einschränkungen oder Verbote wird Sie die zuständige Behörde informieren. Ausstellungen werden stichprobenweise kontrolliert.

    Für gewerbsmäßige Hunde- oder Katzenausstellungen ist gemäß § 11 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 Buchstabe d Tierschutzgesetz eine Erlaubnis der zuständigen Behörde notwendig. Für Hundeausstellungen ist ferner § 10 der Tierschutzhundeverordnung zu beachten.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Hund- und Katzenausstellungen sowie Veranstaltungen ähnlicher Art mit Hunden und Katzen sind unter bestimmten Voraussetzungen dem für den Veranstaltungsort zuständigen Veterinäramt des Landkreises/der kreisfreien Stadt/dem Zweckverband Veterinäramt JadeWeser bzw. der Region Hannover mindestens vier Wochen vor Beginn anzuzeigen.

    Ansprechpartner

    Landkreis Vechta - Amt für Ordnung und Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Ravensberger Straße 20

    49377 Vechta

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postanschrift

    Postfach 1353

    49375 Vechta

    Öffnungszeiten

    Montag 08:30 - 12:30 Uhr Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:30 Uhr Donnerstag 08:30 - 12:30 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: Und nach Vereinbarung. Kfz-Zulassungsstelle in Vechta: Montag 07:30 - 15:00 Uhr Dienstag 07:30 - 15:00 Uhr Mittwoch 07:30 - 15:00 Uhr Donnerstag 07:30 - 15:00 Uhr Freitag 07:30 - 12:30 Uhr Kfz-Zulassungsstelle in Damme: Montag 08:00 - 12:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr Wichtiger Hinweis: In den Kfz-Zulassungsstellen, in der Führerscheinstelle sowie in der Jagd- und Waffenbehörde werden Termine nur über die Online-Terminreservierung vergeben.

    Kontakt

    Version

    Technisch erstellt am 19.11.2011 (von: Landkreis Vechta Webservice)

    Technisch geändert am 18.08.2021 (von: Pettelkau, Andrea)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Voraussetzungen

    Unterliegt die Veranstaltung der Anzeigepflicht, sind die von der zuständigen Behörde genannten Auflagen zu beachten. Für Tiere aus anderen Mitgliedstaaten oder aus Drittländern müssen die nach Tierseuchenrecht erforderlichen amtstierärztlichen Gesundheitsbescheinigungen vorliegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen Bescheid kann in der Regel innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage eingereicht werden.

    Verfahrensablauf

    Ausstellungen mit Hunden oder Katzen oder ähnliche Veranstaltungen müssen Sie bei Vorliegen bestimmter Voraussetzungen anzeigen. Informieren Sie sich diesbezüglich bei der für den Veranstaltungsort zuständigen Behörde (z. B. Homepage). Dort erhalten Sie auch die Informationen, welche weiteren Unterlagen ggf. benötigt werden und auf welchem Wege die Veranstaltung anzuzeigen ist.

    Bei der Anzeige werden im Allgemeinen folgende Angaben benötigt:

    VeranstalterIn und verantwortliche Person

    Ort, Zeit und Zeitraum der Veranstaltung, Beschickung der Tiere

    Angaben zu den ausgestellten Tierarten

    Herkunft (Herkunftsländer) der Tiere

    Ihre Anzeige wird durch die zuständige Behörde entgegengenommen.

    Sie erhalten eine Bestätigung.

    Bei Rückfragen zur Anzeige meldet sich die zuständige Behörde bei Ihnen. Im Falle einer Beschränkung oder eines Verbots geht Ihnen ein entsprechender Bescheid (ggf. mit Auflagen) zu.

    Fristen

    Die Veranstaltung ist bei Vorliegen der Voraussetzungen für eine Anzeigepflicht mindestens vier Wochen vor Beginn bei der zuständigen Behörde anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    In der Regel wird die Anzeige innerhalb von ein bis drei Wochen nach Vorlage aller relevanter Informationen bearbeitet.

    Kosten

    Für die Überwachung oder Kontrolle einer Tierschau oder Veranstaltung ähnlicher Art werden nach der Gebührenordnung für die Verwaltung im Bereich des Verbraucherschutzes und des Veterinärwesens (GOVV) Kosten (Gebühren und Auslagen) erhoben.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 19.08.2024

    Version

    Technisch erstellt am 20.08.2024

    Technisch geändert am 20.08.2024

    Stichwörter

    Hund, Katzenausstellungen, Hundeausstellungen, Katze, Hundeausstellungen und Katzenausstellungen Anzeige, Ausstellung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017