Anzeige der sachkundigen Person gemäß Arzneimittelgesetz Bestätigung
    99005023008000

    Eine sachkundige Person nach dem Arzneimittelgesetz anzeigen

    Wer als Pharmazeutischer Unternehmer Arzneimittel im Sinne des § 2 Abs. 1 oder Abs. 2 Nr. 1 AMG herstellt oder gem. § 4 Abs. 17 AMG in den Verkehr bringt, hat der zuständigen Behörde eine sachkundige Person anzuzeigen.

    Beschreibung

    Im Arzneimittelgesetz werden die Anforderungen an verschiedene verantwortliche Personen beschrieben. Dort ist geregelt, dass Sie für die Entscheidung über Herstellungserlaubnis, der zuständigen Stelle eine sachkundige Person mit entsprechender Qualifikation und Zuverlässigkeit anzeigen müssen. Ebenfalls ist jede Änderung unverzüglich anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Sachkundige Person und Informationsbeauftragte nach dem Arzneimittelgesetz melden

    ID: L100040_583618566

    Beschreibung

    Hier melden Sie eine sachkundige Person und/oder einen Informationsbeauftragten nach dem Arzneimittelgesetz. Die sachkundige Person ist dafür verantwortlich, dass jede Charge des Arzneimittels entsprechend den Vorschriften hergestellt und geprüft wurde. Der Informationsbeauftragte ist unter anderem dafür verantwortlich, dass Arzneimittel korrekt registriert, ordnungsgemäß gekennzeichnet und nicht irreführend beworben werden.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 05.11.2024
    Technisch geändert am 20.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen ist die Arzneimittelüberwachung durch die zentralen Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter Braunschweig, Hannover, Lüneburg und Oldenburg sichergestellt.

    Ansprechpartner

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Lüneburg

    Adresse

    Hausanschrift

    /-1400
    Auf der Hude 2
    21339 Lüneburg

    Kontakt speichern

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009
    Technisch geändert am 26.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Sachkundige Personen müssen die notwendige Sachkenntnis und Zuverlässigkeit besitzen.

    Sie benötigen ein abgeschlossenes Hochschulstudium im Bereichen Pharmazie, Chemie, Biologie, Human oder Veterinärmedizin

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelfsbelehrung im Kostenbescheid enthalten.

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige einer sachkundigen Person können Sie schriftlich, per Mail oder online vornehmen.

    Sie zeigen die sachkundige Person mittels eines schriftlichen Antrages oder mittels des Online Dienstes an.

    Die Anzeige geht dann in der Behörde ein.

    Die Behörde prüft die Anzeige formell und auf Vollständigkeit.

    Wenn bei der Prüfung fehlende Dokumente auffallen, wird die Person kontaktiert, welche die Anzeige erstellt hat und um Lieferung der fehlenden Dokumente gebeten.

    Nach Einsendung der fehlenden Dokumente oder nach bestandener formeller Prüfung, wird die zuständige Behörde eine Entscheidung treffen.

    Der Antrag kann bestätigt oder abgelehnt werden,

    Die Entscheidung wird der anzeigestellenden Person mitgeteilt.

    Danach wird eine Gebührenaufstellung erstellt und ebenfalls an die anzeigestellende Person, mit der Bitte um Zahlung zugesendet.

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Bei Verstoß droht ein Bußgeld.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch erstellt am 05.07.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Anzeige, AMG, Arzneimittelgesetz, Arzneimittelhersteller, Pharmazeutischer Unternehmer, Sachkundige Person

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024