Wasserentnahmegebühr berechnen und festsetzen
Sie entnehmen Wasser aus einem oberirdischen Gewässer oder dem Grundwasser oder fördern oder leiten Grundwasser Zutage oder leiten Grundwasser ab? Dann ist hierfür ein Entgelt an das jeweilige Bundesland zu entrichten.
Beschreibung
Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder.
Hinweise für Delmenhorst: Wasserentnahmegebühr berechnen und festsetzen
Online-Dienste
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Zuständigkeit
In der Regel sind für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr die unteren Wasserbehörden zuständig: Landkreise, kreisfreie und große selbständige Städte, Region Hannover
in bestimmten Fällen ist der Niedersächsische Landesbetrieb für Wasserwirtschaft, Küsten- und Naturschutz (NLWKN) für die Erhebung der Wasserentnahmegebühr zuständig
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Wasserwirtschaft
Beschreibung
Im Mittelpunkt des Aufgabenspektrums steht der Gewässer- und Bodenschutz. Ziel ist es hierbei, die oberirdischen Gewässer, das Grundwasser als Lebensgrundlage des Menschen sowie als Bestandteile des Naturhaushaltes und damit als Lebensräume für Tiere und Pflanzen zu sichern. Auf Basis einschlägiger Gesetze und Bestimmungen genehmigt und überwacht der Fachdienst:
- Kleinkläranlagen
- Grundwasserabsenkungen
- Einleitungen in Gewässer
- VAwS - Angelegenheiten
- Altlasten
- Hochwasserschutzanlagen
- Indirekteinleiter
- Anlagen zum Lagern und Abfüllen wassergefährdender Stoff
Der Fachdienst Umwelt gewährleistet einen 24-Stunden-Notdienst, der über die Zentrale der Feuerwehr erreicht werden kann. Weiterhin ist der Fachdienst Ansprechpartner für konzeptionelle Fragen zur Stadtentwässerung.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
Voraussetzungen
Wasserentnahmeentgeltpflichtig ist, wer Wasser aus einem oberirdischen Gewässer entnimmt, ableitet oder Grundwasser entnimmt, zutage fördert, zutage leitet oder ableitet.
Rechtsgrundlage(n)
Für die Entnahme und Ableitung von Wasser aus einem oberirdischen Gewässer, sowie die Entnahme, Zutageförderung, Zutageleitung und Ableitung von Grundwasser kann in Deutschland ein Wasserentnahmeentgelt erhoben werden. Ob und in welcher Höhe die Erhebung des Wasserentnahmeentgelts erfolgt, entscheiden die einzelnen Länder
Verfahrensablauf
Wer die Gebühr schuldet, hat der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Gebührenfestsetzung erforderlichen Angaben zu machen und durch geeignete Nachweise zu belegen.
Fristen
Wer die Gebühr schuldet, muss der Wasserbehörde bis zum 15. Februar des dem Veranlagungszeitraum folgenden Jahres die zur Festsetzung der Gebühr erforderlichen Angaben machen und durch geeignete Nachweise belegen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Qualität und dem Umfang der eingereichten Formulare und Unterlagen.
Kosten
Die Höhe des Entgelts richtet sich grundsätzlich nach dem Medium, aus dem das Wasser entnommen wurde (Grundwasser oder oberirdisches Gewässer), der Höhe der Wassermenge sowie dem jeweils zugrunde zu legenden Entgeltsatz.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz
Stichwörter
Grundwasserentnahme, Grundwasser, Wassercent, Messeinrichtung, Wasserentnahmeentgelt, Kreislaufkühlung, Brunnen, Geothermie, Durchlaufkühlung, Gebührenpflicht, Gebührensatz, Wasserpfennig, oberirdisches Gewässer, Wasserversorger, Oberflächenwasser, Wasserentnahmegebühr, Entgeltpflicht, hocheffiziente KWK-Anlagen, Wasserentnahme, Wasserentnahmeabgabe, Entgeltsatz