Certificate of good standing Ausstellung

    Unbedenklichkeitsbescheinigung für Gesundheitsberufe (Certificate of good standing) beantragen

    Wenn Sie sich für eine Tätigkeit in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf im Ausland interessieren, benötigen Sie eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good Standing).

    Beschreibung

    Wenn Sie im Ausland in einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf tätig werden möchten, benötigen Sie hierfür in der Regel einen Nachweis ihrer erworbenen Qualifikation (Ausbildungsnachweis). Sie benötigen zudem eine Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing). Diese bestätigt, dass Sie zur uneingeschränkten Ausübung Ihres Berufes berechtigt sind. Die Bescheinigung zeigt auch, dass keine beruflichen oder disziplinarischen Maßnahmen gegen Sie getroffen oder eingeleitet wurden.

    Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung erhalten Sie von der örtlich zuständigen Behörde des Bundeslandes, in dem Sie Ihren Beruf ausüben oder zuletzt ausgeübt haben.

    Zuständigkeit

    Die Unbedenklichkeitsbescheinigung (Certificate of good standing) erteilt die durch das Bundesland bestimmte Behörde. In Niedersachsen handelt es sich dabei um der Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung

    Ansprechpartner

    Niedersächsischer Zweckverband zur Approbationserteilung (NiZzA)

    Adresse

    Hausanschrift

    Berliner Allee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 380-02

    Version

    Technisch erstellt am 31.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 06.01.2025 (von: Schuster, Tim)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Antrag auf Erteilung einer Unbedenklichkeitsbescheinigung

    Zeugnis über die abgeschlossene Ausbildung (zum Beispiel Zeugnis über die Ärztliche Prüfung)

    (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)

    Approbationsurkunde oder Urkunde über die Erlaubnis zur Führung einer Berufsbezeichnung

    (nur wenn die Ausbildung in einem anderen Bundesland abgeschlossen und/oder die Approbation oder Erlaubnis zur Führung der Berufsbezeichnung in einem anderen Bundesland ausgestellt wurde)

    Weiterbildungsbezeichnung (zum Beispiel Facharzt), wenn diese in der Bescheinigung aufgenommen werden soll

    Promotionsurkunde (sofern vorhanden)

    Nachweis der Tätigkeit und Leumundszeugnis (Bescheinigung der zuständigen Berufekammer über die dort geführten Daten)

    Namensänderungsurkunde (sofern zutreffend)

    Personalausweis (Kopie beide Seiten), bei Doktorgrad Promotionsurkunde, Führungszeugnis

    Voraussetzungen

    Ihre letzte berufliche Tätigkeit muss im jeweiligen Bundesland der Antragstellung ausgeübt worden sein

    die berufliche Tätigkeit muss einem akademischen oder nichtakademischen Gesundheitsberuf entsprechen

    ggf. amtliche Beglaubigung und Übersetzung von Dokumenten in deutsche Sprache

    Werden Kopien eingereicht, müssen diese amtlich beglaubigt sein. Bei Kopien ohne amtliche Beglaubigung ist die gleichzeitige Vorlage der Originale erforderlich.

    Fremdsprachliche Unterlagen bedürfen einer offiziellen deutschen Übersetzung von in Deutschland beeidigten Dolmetscher/innen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sollten Sie gegen die Entscheidung einen Widerspruch einlegen wollen, ist die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat nach Bekanntgabe des Bescheides zu beachten.

    Verfahrensablauf

    Sie stellen einen Antrag auf Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung bei der zuständigen Behörde. Sie können den Antrag mit den Dokumenten elektronisch senden. Die zuständige Stelle überprüft dann, ob Ihre Ausbildung der deutschen Ausbildung entspricht und ob alle weiteren Voraussetzungen zur Ausstellung der Unbedenklichkeitsbescheinigung vorliegen.

    Fristen

    Fristen sind für Antragssteller*innen nicht vorgegeben.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert je nach Fall.

    Kosten

    Es fallen zudem Gebühren für das jeweilige Gutachten an. Diese liege je nach Aufwand zwischen 150-300€

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei fehlender Vollständigkeit der Antragsunterlagen kann sich die Bearbeitungsdauer verzögern.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 26.06.2024

    Version

    Technisch erstellt am 27.06.2024 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 06.01.2025 (von: Schuster, Tim)

    Stichwörter

    Berufserlaubnis, Unbedenklichkeitsbescheinigung, Erworbene Rechte, Certificate of good standing, Zuverlässigkeitsnachweis, Führen der Berufsbezeichnung, Strafregisterauszug, Approbationsurkunde, Berufsnachweis, Approbation, Leumundszeugnis, Berufsbescheinigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)