Ausübung der Heilkunde Erlaubnis auf dem Gebiet der Psychotherapie

    Die Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Wenn Sie Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie ausüben möchten, müssen Sie hierfür eine Erlaubnis beantragen.

    Beschreibung

    Die Ausübung der Psychotherapie ist Heilkunde im Sinne des Heilpraktikerrechts und kann von Ärzten und weiteren Personen, die eine Approbation nach dem Psychotherapeutengesetz besitzen, ausgeübt werden.

    Andere Personen, die diese Approbation nicht besitzen, benötigen zur Ausübung der Psychotherapie entweder eine uneingeschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker oder eine auf das Gebiet der Psychotherapie beschränkte Erlaubnis als Heilpraktiker (Psychotherapie) nach dem Heilpraktikergesetz.

    Hinweise für Delmenhorst: Erlaubnis zur Ausübung der Heilkunde auf dem Gebiet der Psychotherapie beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen sind für alle Fragen rund um die Heilkunde die örtlichen Gesundheitsämter zuständig, in deren Bezirk der Beruf ausgeübt werden soll.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Gesundheit

    Beschreibung

    Der Fachdienst Gesundheit versteht sich vor allem als Gesundheitsdienstleister für die Stadt und ihre Bürgerinnen und Bürger. Deshalb stehen Beratungs- und Serviceleistungen im Vordergrund. Er bearbeitet eine Vielzahl von Aufgaben des öffentlichen Gesundheitswesens. Diese werden fachübergreifend durch verschiedene Berufsgruppen wahrgenommen. Natürlich unterliegen alle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Schweigepflicht.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Kontakt

    Fax: 04221 991231

    Telefon Festnetz: 04221 992616

    E-Mail: gesundheit@delmenhorst.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 17.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag,
    • ärztliche Bescheinigung,
    • Personalausweis oder Reisepass,
    • bei Namensänderungen eine Geburtsurkunde/Namensänderungsurkunde,
    • ein tabellarischer Lebenslauf,
    • ggf. eine Meldebescheinigung (falls das Ausweisdokument kein Personalausweis ist),
    • eine Auskunft aus dem Bundeszentralregister (Belegart 0),
    • einen Nachweis über den erfolgreichen Schulabschluss in beglaubigter Kopie.

    Zusätzlich, wenn die Überprüfung nach Aktenlage erfolgt:

    • ein Diplom oder Master in Psychologie mit Schwerpunkt klinische Psychologie,

    eine abgeschlossene Therapieausbildung in einem allgemein anerkannten Verfahren.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Voraussetzungen

    Sie müssen

    • mindestens 25 Jahre alt sein,
    • die deutsche Staatsbürgerschaft besitzen,
    • mindestens den Hauptschulabschluss oder einen anderen gleichwertigen Schulabschluss besitzen,
    • eine körperliche und geistige Eignung zur Ausübung der Heilkunde und die

    erforderliche Zuverlässigkeit durch ein amtliches Führungszeugnis nachweisen können.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Widerspruch (je nach Landesrecht kann der Widerspruch ausgeschlossen sein), verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie reichen den Antrag auf Ausübung der Heilkunde inkl. aller erforderlichen Unterlagen bei der zuständigen Stelle ein.
    • Schriftliche und mündliche Prüfungsteilnahme bzw. Entscheidung nach Aktenlage
    • Die Zuständige Stelle prüft, ob alle Voraussetzungen erfüllt sind
    • Bei positiver Prüfung wird Ihnen die Erlaubnis erteilt.
    • Die zuständige Stelle in Niedersachsen ist das örtliche Gesundheitsamt für den Bezirk, in dem der Beruf ausgeübt werde soll.

    Fristen

    Es gibt keine übergeordnete Frist; einzelne Fristen ergeben sich aus Prüfungsterminen und ggf. Anforderungen an Nachweise.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn Sie den Antrag auf Erlaubnis der Ausübung gestellt haben, wird die zuständige Stelle hierüber zeitnah entscheiden. Es gilt zu beachten, dass zwischen Anmeldung und Prüfungseinladung regelmäßig eine Wartezeit besteht. Im Vorlauf zur Prüfung werden benötigte Dokumente angefordert und Einladungen versendet.

    Kosten

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 20.06.2024

    Version

    Technisch geändert am 25.09.2024

    Stichwörter

    Heilpraktiker, Heilkunde, Heilpraktikerin, Psychotherapie

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de