• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

Einleiten von Abwasser in private Abwasseranlagen Genehmigung

Wenn Sie gewerblich-industrielles Abwasser in eine private Abwasseranlage oder Kanalisation einleiten möchten, benötigen Sie in der Regel eine Genehmigung.

Beschreibung

Wenn Sie Abwasser in eine private Abwasseranlage einleiten möchten, benötigen Sie eine Genehmigung. Unter bestimmten Voraussetzungen entfällt die Genehmigungspflicht. Die Genehmigung beantragen Sie bei der zuständigen Stelle.

Öffentliche Abwasseranlagen sind für die Allgemeinheit verfügbar, private für eingeschränkten Benutzerkreis, zum Beispiel Betriebe in einem Chemiepark.

Für bestimmte Branchen und Tätigkeiten (wie zum Beispiel Chemische Industrie, Papierherstellung, Metallverarbeitung, Kühlwassernutzung), sind im Abwasser Schadstoffe zu erwarten, die in einer kommunalen Kläranlage nicht ausreichend gereinigt werden. Hierfür sind Anforderungen in den branchenspezifischen Anhängen der Abwasserverordnung festgelegt.

Zur Einhaltung dieser Anforderungen sind besondere Maßnahmen und Abwasservorbehandlungsanlagen erforderlich, um die Schadstofffracht so zu verringern, dass das Abwasser danach schadlos in einer öffentlichen oder privaten Kläranlage gereinigt werden kann.

zuständige Stelle

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

Zuständigkeit

Die zuständige Stelle wird durch landesrechtliche Regelung der einzelnen Bundesländer festgelegt.

erforderliche Unterlagen

Antrag

weitere erforderliche Unterlagen sind abhängig von dem Abwasser (industrielles Abwasser, gewerbliches Abwasser), das in die private Abwasseranlage eingeleitet werden soll

Voraussetzungen

Die Genehmigung darf nur erteilt werden, wenn:

die für das Abwasser geltenden Anforderungen der Abwasserverordnung eingehalten werden,

die private Kläranlage das Abwasser angemessen reinigen kann und

das Abwasser gegebenenfalls beim einleitenden Betrieb so vorbehandelt wird, dass die vorhergehenden Voraussetzungen erfüllt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Widerspruch

Verfahrensablauf

Die Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen können Sie bei der zuständigen Stelle beantragen.

Sie füllen die Antragsunterlagen aus und reichen diese mit allen erforderlichen Unterlagen ein.

Die zuständige Stelle prüft Ihren Antrag.

Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen erfüllt sind, kann Ihr Antrag genehmigt werden.

Sie erhalten eine Genehmigung zur Einleitung von Abwasser in private Abwasseranlagen.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 29.05.2024

Version

Technisch erstellt am 29.05.2024

Technisch geändert am 19.02.2025

Stichwörter

Gewerbliches Abwasser, Kläranlage, Klärwerk, Indirekteinleitung, Schmutzwasser, Industriepark, Schmutzwassereinleitung, Industrielles Abwasser, Einleitung, Abwasser, Wasserhaushaltsgesetz

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017