• Bad Laer (Landkreis Osnabrück, Niedersachsen)
Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen

Beschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Osnabrück-Emsland-Grafschaft Bentheim

Adresse

Hausanschrift

Bramscher Straße 134136

49088 Osnabrück

Kontakt

Telefon Festnetz: 0541 6929-0

Fax: 0541 6929-104

E-Mail: info@hwk-osnabrueck.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb:
    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
  • Weitere Angaben:
    • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
    • Grund der Schließung
  • Kontaktdaten

Voraussetzungen

Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
  • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.05.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2024

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

HwK, Adresse, Betriebsstätte, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolle Eintragung, Handwerksrolle, Handwerksrolleneintragung, Handwerksähnliches Gewerbe, Änderungen, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Handwerk, Datenänderung, Handwerksregister, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkerverzeichnis, Zulassungsfreies Handwerk

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017