Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Löschung)

    Schließung einer Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine Betriebsstätte schließen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im Kammerbezirk erfasst sind. Wird eine im Kammerbezirk gelegene Betriebsstätte geschlossen, ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen.

    Bitte beachten Sie folgenden Hinweis:

    Wenn Sie die Betriebsstätte nicht schließen, sondern an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 6

    21335 Lüneburg

    Hausanschrift

    Burgplatz 2+2a

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 1201-0

    Fax: 04131 712-201

    Telefon Festnetz: 04131 712-0

    Fax: 0531 1201-333

    E-Mail: info@hwk-bls.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb:
      • Betriebsnummer
      • Betriebsname
    • Weitere Angaben:
      • Adresse der betroffenen Betriebsstätte
      • Grund der Schließung
    • Kontaktdaten

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine Betriebsstätte schließen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Schließung der Betriebsstätte.
    • Wenn Sie die Betriebsstätte an einen Standort verlegen möchten, der im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, müssen Sie die Betriebsstätte bei der bisher zuständigen Handwerksammer löschen und der nunmehr zuständigen Handwerkskammer eintragen lassen.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksrolleneintragung, Handwerksregister, Handwerksrolle, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Betriebsstätte, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Handwerk, Zulassungsfreies Handwerk, Änderungen, Handwerkskammer, Datenänderung, Adresse, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolle Eintragung, HwK, zulassungspflichtiges Handwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de