Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen
Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.
Beschreibung
Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.
Online-Dienst
Online-Portal der Handwerkskammern
Beschreibung
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zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Zuständigkeit
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen eine Ablehnung des Antrags auf Eintragung steht der Rechtsweg offen. Hinweise zu den bestehenden Rechtsbehelfen sind den Rechtsbehelfsbelehrungen der Bescheide zu entnehmen.
Verfahrensablauf
- Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte.
- Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Nicht angegeben
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
Nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Stichwörter
Handwerk, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, Datenänderung, HwK, Handwerksrolle Eintragung, Handwerksrolle, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, Zulassungsfreies Handwerk, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Adresse, Betriebsstätte, Handwerksähnliches Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk
Metainformationen
- Ursprungsportal: Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)
- Ursprungsportal: Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung) in Niedersachsen
- Ursprungsportal: Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung) in Niedersachsen
- Ursprungsportal: Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung) in Niedersachsen
- Ursprungsportal: Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung) in Niedersachsen