Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)

    Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Braunschweiger Straße 53

    31134 Hildesheim

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05121 162-0

    Fax: 05121 33836

    E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 06.11.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Angaben zum Betrieb:
      • Betriebsnummer
      • Betriebsname
      • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
    • Angaben zur neuen Betriebsstätte:
      • Adresse
      • Kontaktdaten
    • Tätigkeit

    Voraussetzungen

    Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte.
    • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.05.2024

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 24.06.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Stichwörter

    zulassungspflichtiges Handwerk, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Betriebsstätte, Handwerksähnliches Gewerbe, HwK, Änderungen, Handwerksrolle Eintragung, Handwerkskammer, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, Handwerksrolle, Handwerk, Adresse, Datenänderung, Zulassungsfreies Handwerk

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)