• Elbe (Landkreis Wolfenbüttel, Niedersachsen)
Daten der Handwerksregister Änderung der Betriebsstätte (Eintragung)

Weitere Betriebsstätte der Handwerkskammer mitteilen

Wenn Sie als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer eine neue Betriebsstätte eröffnen, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

Beschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes mit ihren Betriebsstätten im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht für den Fall, dass eine neue Betriebsstätte im Kammerbezirk eröffnet wird. Liegt eine neue Betriebsstätte im Bezirk einer anderen Handwerkskammer, so ist die Meldung dort durchzuführen, damit eine Eintragung vorgenommen werden kann.

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Adresse

Hausanschrift

Burgplatz 2+2a

38100 Braunschweig

Hausanschrift

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 1201-0

Telefon Festnetz: 04131 712-0

Fax: 04131 712-201

Fax: 0531 1201-333

E-Mail: info@hwk-bls.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb:
    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
    • Datum, wann die Änderung in Kraft treten soll
  • Angaben zur neuen Betriebsstätte:
    • Adresse
    • Kontaktdaten
  • Tätigkeit

Voraussetzungen

Sie möchten eine weitere Betriebsstätte eröffnen.

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

  • Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Eröffnung der weiteren Betriebsstätte.
  • Wenn die weitere Betriebsstätte im Zuständigkeitsbereich einer anderen Handwerkskammer liegt, muss die Eintragung dort erfolgen.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Keine

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.05.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2024

Technisch geändert am 21.03.2025

Stichwörter

Handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksrolle Eintragung, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, Zulassungsfreies Handwerk, Handwerksrolleneintragung, Handwerkskammer, HwK, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Datenänderung, Handwerksrolle, Betriebsstätte, Adresse, Handwerksregister, Handwerk, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017