• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Daten der Handwerksregister Änderung der Vertretungsberechtigten und Gesellschafter

Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen

Änderungen in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften sind bei der Handwerkskammer anzeigepflichtig

Beschreibung

Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.

In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.

Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

Adresse

Hausanschrift

Burgplatz 2+2a

38100 Braunschweig

Hausanschrift

Friedensstraße 6

21335 Lüneburg

Kontakt

Telefon Festnetz: 0531 1201-0

Telefon Festnetz: 04131 712-0

Fax: 04131 712-201

Fax: 0531 1201-333

E-Mail: info@hwk-bls.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Voraussetzungen

  • Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
  • Mitzuteilen ist
    • Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder
  • Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH).

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.

Kosten

  • Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.05.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2024

Technisch geändert am 24.06.2024

Stichwörter

Gesellschafter, HwK, Handwerkerverzeichnis, Handwerksrolleneintragung, Handwerk, Adresse, Handwerksregister, Zulassungsfreies Handwerk, Handwerksähnliches Gewerbe, persönliche Daten, Änderungen, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Betriebsleitung, Handwerkskammer, Vertretungsberechtigte, Datenänderung, Handwerksrolle Eintragung, Handwerksrolle, Geschäftsführung, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017