Gesellschafter- oder Gesellschafterinnenwechsel und Änderungen der Vertretungsberechtigung mitteilen
Änderungen in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragenen Gesellschaften sind bei der Handwerkskammer anzeigepflichtig
Beschreibung
Betriebe des zulassungspflichtigen Handwerks werden in der Handwerksrolle erfasst, solche des zulassungsfreien Handwerks oder handwerksähnlichen Gewerbes im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes. Für die Führung beider Register sind die Handwerkskammern auf regionaler Ebene zuständig.
In den von den Handwerkskammern geführten Registern sind Daten zu den Betriebsinhabern oder Betriebsinhaberinnen gespeichert. Ist Unternehmensträgerin eine Personen- oder Kapitalgesellschaft, werden auch bestimmte Daten zu den Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und zu vertretungsberechtigten Personen erfasst. Treten neue Gesellschafter oder Gesellschafterinnen ein oder scheiden alte Gesellschafter oder Gesellschafterinnen bei einer eingetragenen Gesellschaft aus, so ist dies der Handwerkskammer mitzuteilen. Entsprechendes gilt für einen Wechsel der vertretungsberechtigten Personen, wenn etwa ein Geschäftsführungswechsel bei einer GmbH stattfindet.
Online-Dienst
Online-Portal der Handwerkskammern
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zuständige Stelle
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Zuständigkeit
Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.
Ansprechpartner
Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade
Adresse
Hausanschrift
Burgplatz 2+2a
38100 Braunschweig
Hausanschrift
Friedensstraße 6
21335 Lüneburg
Kontakt
E-Mail: info@hwk-bls.de
Telefon Festnetz: 0531 1201-0
Telefon Festnetz: 04131 712-0
Fax: 04131 712-201
Fax: 0531 1201-333
Formulare
Nicht angegeben
Voraussetzungen
- Bei einer Handwerkskammer in der Handwerksrolle oder im Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes eingetragener Betrieb
- Mitzuteilen ist
- Eintritt neuer Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder Ausscheiden alter Gesellschafter oder Gesellschafterinnen oder
- Wechsel der vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften (z. B. Geschäftsführungswechsel bei GmbH).
Handlungsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
nicht angegeben
Verfahrensablauf
Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten.
Bearbeitungsdauer
Keine
Kosten
- Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weitere Informationen
Unterstützende Institutionen
nicht angegeben
Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
nicht angegeben
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung
Stichwörter
Handwerk, persönliche Daten, Handwerkskammer, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, Datenänderung, HwK, Handwerksrolle Eintragung, Handwerksrolle, Handwerksregister, Handwerksrolleneintragung, Zulassungsfreies Handwerk, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Adresse, Vertretungsberechtigte, Gesellschafter, Handwerksähnliches Gewerbe, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Betriebsleitung, Geschäftsführung