• Bodensee (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Daten der Handwerksregister Änderung persönliche Daten

Änderung von persönlichen Daten der Handwerkskammer mitteilen

Wenn sich bei Ihnen als Mitgliedsbetrieb einer Handwerkskammer Adress- und Kontaktdaten ändern, müssen Sie dies mitteilen.

Beschreibung

Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht unter anderem eine Mitteilungspflicht bei der Änderung von Adress- und Kontaktdaten des Betriebsinhabers oder der Betriebsinhaberin. Ist eine Gesellschaft als Unternehmensträgerin eingetragen, sind entsprechende Datenänderungen bei Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen und vertretungsberechtigten Organen (z.B. Geschäftsführer einer GmbH) mitzuteilen. Neben Anschriftenänderungen gilt dies für elektronische Kontaktdaten (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse.  

zuständige Stelle

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Zuständigkeit

Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

Ansprechpartner

Handwerkskammer Hildesheim-Südniedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Braunschweiger Straße 53

31134 Hildesheim

Kontakt

Telefon Festnetz: 05121 162-0

Fax: 05121 33836

E-Mail: hgf@hwk-hildesheim.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 12.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Angaben zum Betrieb 
    • Betriebsnummer 
    • Betriebsname 
  • Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)
  • Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten

Formulare

  • Angaben zum Betrieb
    • Betriebsnummer
    • Betriebsname
  • Angaben zu Ihrer Funktion (zum Beispiel Geschäftsführung oder Inhaber beziehungsweise Inhaberin des Betriebs)

Mitteilung der zu ändernden persönlichen Daten

Voraussetzungen

Bei der Handwerkskammer gespeicherte personenbezogene Daten zum Betriebsinhaber oder zur Betriebsinhaberin, zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen oder zu vertretungsberechtigten Organen von Gesellschaften haben sich geändert, so insbesondere:

    • Adressdaten
    • elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-) Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse

Handlungsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Informieren Sie die für den Betrieb zuständige Handwerkskammer über die Änderung der Daten

Fristen

keine

Bearbeitungsdauer

keine

Kosten

Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer abrufbar ist.

Hinweise (Besonderheiten)

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Weitere Informationen

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 15.05.2024

Version

Technisch erstellt am 22.05.2024

Technisch geändert am 13.11.2024

Stichwörter

Betriebsleitung, Handwerksrolleneintragung, persönliche Daten, Zulassungsfreies Handwerk, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, Gesellschafter, Handwerksrolle Eintragung, Änderungen, Handwerkskammer, Handwerksähnliches Gewerbe, Handwerksrolle, Handwerksregister, HwK, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Adresse, Vertretungsberechtigte, Datenänderung, Handwerk, Gesellschafterinnen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017