Daten der Handwerksregister Änderung

    Änderung persönlicher und betriebsbezogener Daten der Handwerkskammer mitteilen

    Wenn Sie Mitglied einer Handwerkskammer sind und sich dort erfasste persönliche oder betriebsbezogene Daten ändern, müssen Sie dies der Handwerkskammer mitteilen.

    Beschreibung

    Die Handwerkskammer führt mit der Handwerksrolle und dem Verzeichnis über die Inhaber eines Betriebs eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes zwei Register, in denen alle Handwerksbetriebe und Betriebe des handwerksähnlichen Gewerbes im jeweiligen Kammerbezirk erfasst sind. Um die gespeicherten Daten aktuell zu halten, besteht eine Mitteilungspflicht bei Veränderungen, die unter anderem folgende Fälle erfasst:

    • Anschriftenänderungen des / der Betriebsinhaber(s) oder der Betriebsinhaberin(nen) oder der Betriebsstätte,
    • Änderungen im Bestand der Betriebsstätten,
    • geänderte elektronische Kontaktdaten wie (Mobil-)Telefon- und Faxnummer oder E-Mail-Adresse,
    • Änderungen bei personenbezogenen Angaben zu Gesellschaftern oder Gesellschafterinnen,
    • Änderungen bei vertretungsberechtigten Personen von Gesellschaften.

    Zuständigkeit

    Zuständig ist diejenige Handwerkskammer, in deren Bezirk die gewerbliche Hauptniederlassung liegt.

    Ansprechpartner

    Für Niedersachsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    Voraussetzungen

    Bei der Handwerkskammer gespeicherte betriebsbezogene Daten haben sich geändert, so insbesondere:

      • Adress- und Kontaktdaten des Betriebs oder einer Betriebsstätte
      • Eintragung oder Löschung einer Betriebsstätte
      • persönliche Daten des Inhabers oder der Inhaberin
    • Daten der Geschäftsführung oder der Gesellschafter beziehungsweise Gesellschafterinnen

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Informieren Sie Ihre Handwerkskammer über eine Änderung eintragungsrelevanter persönlicher oder betriebsbezogener Daten. Änderungsmitteilungen können schriftlich oder elektronisch erfolgen.

    Kosten

    Die konkrete Gebühr ergibt sich aus dem Gebührenverzeichnis der Handwerkskammer, das über die Internetseite der Kammer
    abrufbar ist.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Stichwörter

    Handwerksregister, Zulassungsfreies Handwerk, Adresse, Datenänderung, Handwerk, persönliche Daten, Handwerksrolle Eintragung, Vertretungsberechtigte, Betriebsbezogene Daten, Handwerksähnliches Gewerbe, Handwerkskammer, Handwerksrolle, Gesellschafter, Verzeichnis handwerksähnliches Gewerbe, zulassungspflichtiges Handwerk, Handwerksrolleneintragung, Verzeichnis zulassungsfreies Handwerk, Handwerkerverzeichnis, Änderungen, HwK, Betriebsstätte

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de