Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Hinweise auf Verstöße im Rahmen der Geldwäscheaufsicht (Whistleblower-System) Entgegennahme

    Wenn Sie Informationen zu einem Verstoß gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.

    Beschreibung

    • Durch Geldwäsche werden illegal erwirtschaftete Vermögenswerte in den legalen Wirtschaftskreis eingeschleust und dem Zugriff der Strafverfolgungsbehörden entzogen. Das Geldwäschegesetz erlegt bestimmten Branchen Sorgfaltspflichten wie bspw. die Identifizierung der Vertragspartner bei bestimmten Geschäftsvorgängen mit hohen Bargeldsummen auf.
    • Wenn Sie Hinweise zu potentiellen oder tatsächlichen Verstößen gegen das Geldwäschegesetz haben, können Sie dies als Hinweis komplett anonym der zuständigen Aufsichtsbehörde mitteilen.
      Ihr Hinweis kann zur Verhinderung von Geldwäsche oder Terrorismusfinanzierung beitragen. 
    • Dabei müssen Sie allerdings beachten, dass eine Meldung über das anonyme Hinweisgebersystem nicht dasselbe ist, wie die Meldung eines meldepflichtigen Verdachtsfalls an die beim Zoll angesiedelte Financial Intelligence Unit (FIU) gemäß Meldepflicht und Verordnungsermächtigung im Geldwäschegesetz. Sie müssen in diesem Fall Ihren Verdachtsfall bei der FIU melden. Bei der Abgabe von Meldungen sind Sie nicht verpflichtet, Angaben zu Ihrer Person zu machen. Die Meldung kann auch anonym erfolgen. 

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    In Niedersachsen erhalten die zuständigen kommunalen Aufsichtsbehörden bei den Landkreisen und kreisfreien Städten Ihre anonyme Meldung, um dieser nachgehen zu können. Zuständig ist dabei immer die kommunale Behörde, in dessen Gebiet der betreffende Betrieb liegt.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Hinweis: Das Ordnungsamt (inkl. Jagd- und Waffenbehörde) ist in der Bavinkstraße 23 in 26789 Leer ansässig. Das Straßenverkehrsamt hat seinen Sitz in der Ringstraße 26 in 26789 Leer.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bavinkstaße 23

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1640(Ausländerbehörde)

    Fax: 0491 926-1602(direkt)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1423(Ordnungsamt (allgemein))

    E-Mail: abh@lkleer.de

    E-Mail: ordnungsamt@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Ihren Hinweis auf einen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz können Sie schriftlich oder online und jeweils auch anonym melden. 

    Schriftlicher Ablauf:

    • Sie verfassen eine schriftliche Meldung über den potentiellen oder tatsächlichen Verstoß gegen das Geldwäschegesetz. Falls vorhanden fügen Sie Beweise an.
    • Wichtig: Ihre Meldung können Sie in jedem Fall anonym abgeben.
    • Im nächsten Schritt müssen Sie die zuständige Stelle ausfindig machen, beispielsweise durch die Service Portale der Bundesländer. Die Meldung kann per Post, per E-Mail (über eine kurzfristig eingerichtete E-Mail-Adresse mit sofortiger Löschung) oder über einen Anwalt eingereicht werden. Nach Eingang prüft die zuständige Stelle die gemeldeten Hinweise.
    • Falls Kontaktdaten von Ihnen vorhanden sind und die zuständige Stelle Rückfragen hat, kann eine Rücksprache zu Ihrer Meldung erfolgen.
    • Im Fall einer anonymen Übermittlung erfolgt die weitere Bearbeitung ohne Kontaktaufnahme.

    Sofern die Hinweise auf einen Straftatverdacht hindeuten, werden diese an die zuständige Staatsanwaltschaft oder Polizei weitergegeben und dort weiterverfolgen.

    Bearbeitungsdauer

    0 bis 8 Wochen (Die Dauer der Bearbeitung ist abhängig von dem Umfang und Inhalt der Meldung.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitalisierung am 07.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Verstoß gegen Sorgfaltspflichten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English