Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern
Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.
Beschreibung
Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:
- Sorgeerklärungen abgegeben werden,
- aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
- das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist.
Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.
Zuständigkeit
An das örtlich zuständige Jugendamt (in den meisten Fällen das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat)
Ansprechpartner
Für Groß Meckelsen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Ein persönliches Erscheinen kann vorteilhalft und im Einzelfall erforderlich sein.
Online-Dienste: Ob ein Online-Dienst angeboten wird, liegt in der Entscheidung des zuständigen Jugendamtes
Voraussetzungen
- Geburtsdatum des Kindes
- Geburtsort des Kindes
- Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat
Rechtsgrundlage(n)
§ 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)
https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html
Rechtsbehelf
Außer einer formlosen Beschwerde besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.
Verfahrensablauf
Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.
- Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
3 Tage bis 6 Wochen
Kosten
Kostenlos
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 14.05.2024
Stichwörter
Sorgeregister, elterliche Sorge, Sorgerecht, Elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge, Bescheinigung, Sorgeerklärung, Beistandschaft, Uneheliches Kind