Sorgeregister Ausstellung

    Auskunft aus dem Sorgeregister anfordern

    Sie brauchen eine Auskunft aus dem Sorgeregister? Hier erfahren Sie mehr.

    Beschreibung

    Beim zuständigen Jugendamt wird für Kinder nicht miteinander verheirateter Eltern ein Sorgeregister geführt. In dieses Sorgeregister werden Eintragungen gemacht, wenn:

    • Sorgeerklärungen abgegeben werden, 
    • aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung das Sorgerecht ganz oder zum Teil gemeinsam übertragen worden ist
    • das Sorgerecht aufgrund einer rechtskräftigen gerichtlichen Entscheidung ganz oder zum Teil der Mutter entzogen oder auf den Vater übertragen worden ist. 

    Eine Mutter, die nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist, kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist.

    Zuständigkeit

    An das örtlich zuständige Jugendamt (in den meisten Fällen das Jugendamt, in dessen Bereich die Mutter ihren gewöhnlichen Aufenthalt hat)

    Ansprechpartner

    Landkreis Peine - vertreten durch den Landrat Henning Heiß - Fachdienst Jugendamt

    Adresse

    Hausanschrift

    Burgstraße 1

    31224 Peine

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 5171 4012345

    Fax: +49 5171 4017713

    E-Mail: jugendamt@landkreis-peine.de

    Version

    Technisch geändert am 28.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Identifikationsnachweis (Personalausweis oder Reisepass)

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Ein persönliches Erscheinen kann vorteilhalft und im Einzelfall erforderlich sein.

    Online-Dienste: Ob ein Online-Dienst angeboten wird, liegt in der Entscheidung des zuständigen Jugendamtes

    Voraussetzungen

    • Geburtsdatum des Kindes
    • Geburtsort des Kindes
    • Namen des Kindes, den es zum Zeitpunkt der Beurkundung der Geburt geführt hat

    Rechtsgrundlage(n)

    § 58 SozialgesetzbuchVIII (SGB)

    https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_8/__58.html

    Rechtsbehelf

    Außer einer formlosen Beschwerde besteht die Möglichkeit einer Klage vor dem Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie als Mutter des Kindes nicht mit dem Vater verheiratet sind, können Sie beim zuständigen Jugendamt eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind sind.

    • Stellen Sie einen Antrag über eine Auskunft aus dem Sorgeregister beim zuständigen Jugendamt.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Tage bis 6 Wochen

    Kosten

    Kostenlos

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 14.05.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.07.2024

    Stichwörter

    Uneheliches Kind, Sorgerecht, Beistandschaft, Sorgeregister, Elterliche Sorge, Bescheinigung, Sorgeerklärung, elterliche Sorge, Gemeinsame Sorge

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English