Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Zuständigkeit

    Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung

    Adresse

    Hausanschrift

    Fischteichweg 7-13

    26603 Aurich (Ostfriesland)

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Dienstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Mittwoch: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-16:00 Uhr Donnerstag: 08:00-12:00 Uhr, 14:30-17:00 Uhr Freitag: 08:00-12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04941 16-3999

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Stichwörter

    Veterinäramt

    Version

    Technisch geändert am 07.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Formulare

    Kopie des Ausweisdokuments

    Voraussetzungen

    Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch geändert am 02.05.2024

    Stichwörter

    Tierische Nebenprodukte, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Beförderung tierischer Nebenprodukte, Gewerblicher Umgang, Verbringung in andere Mitgliedstaaten, Umgang mit tierischen Nebenprodukten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de