Antrag für das Verbringen von tierischen Nebenprodukten in einen anderen Mitgliedstaat Genehmigung

    Antrag für die Genehmigung des Versands tierischer Nebenprodukte und Folgeprodukte in einen anderen Mitgliedstaat der EU

    Wenn Sie tierische Nebenprodukte gewerbsmäßig in einen anderen EU-Mitgliedstaat befördern möchten, müssen Sie eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen. 

    Beschreibung

    Wenn Sie mit Ihrem Unternehmen Tätigkeiten im Zusammenhang mit dem Transport von tierischen Nebenprodukten und Folgeprodukten in einen anderen Mitgliedstaat der EU durchführen möchten, müssen Sie vor Aufnahme der Tätigkeit eine Registrierung oder Zulassung bei der zuständigen Stelle beantragen.

    Zuständigkeit

    Die zuständige Kommune, in besonderen Fällen auch das LAVES

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Gewerbeservice

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: 8 bis 12 Uhr Dienstag: 14 bis 16 Uhr Donnerstag: 14 bis 18 Uhr Persönliche Besuche sind nur nach vorheriger Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 30.04.2012 (von: Stadt Delmenhorst Webservice)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: Webservice, Stadt Delmenhorst)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Formulare

    Kopie des Ausweisdokuments

    Voraussetzungen

    Alle an der beabsichtigten Beförderung beteiligten Personen und Unternehmen müssen nach der Verordnung (EG) Nr. 1069/2009 registriert oder zugelassen sein und eine Registrierungs- oder Zulassungsnummer haben. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie bei der zuständigen Stelle die Registrierung oder Zulassung zum Verbringen tierischer Nebenprodukte in einen anderen Mitgliedstaat beantragen, wird diese den Antrag zeitnah bearbeiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch erstellt am 02.05.2024 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 02.05.2024 (von: Becker, Frederick)

    Stichwörter

    Tierische Nebenprodukte, Umgang mit tierischen Nebenprodukten, Beförderung tierischer Nebenprodukte, Gewerblicher Umgang, Tierische Nebenprodukte und Folgeprodukte, Verbringung in andere Mitgliedstaaten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)