Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Seefischerei
Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Seefischerei Mittel zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei.
Beschreibung
Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Seefischerei mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei.
Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.
Sie erhalten die Förderungen u.a. für
- Investitionen an Bord zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen
- Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen
- Unterstützung des Ersterwerbs eines bereits für mindestens 3 Jahre im Flottenregister eingetragenen Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40)
- Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen.
Ansprechpartner
Staatliches Fischereiamt Bremerhaven
Adresse
Postanschrift
Fischkai 35
27572 Bremerhaven
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 471 97254-13
E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de
Internet
erforderliche Unterlagen
- Ausgefüllter Antragsvordruck zuzüglich Anlagen
- Projektbeschreibung
- Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
- Detaillierter Finanzierungs Kostenplan
- Angebote zur Plausibilisierung der Kosten
Voraussetzungen
- der Antragsteller muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.
- Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein
- Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen
- die Schwellenwerte für förderfähige Ausgaben nach Nr. 5.5 der Förderrichtlinie muss erreicht werden
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Sie beantragen die Förderung der Seefischerei, indem Sie alle relevanten Unterlagen beim SFA einreichen
- Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
- Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
- Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
- Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.
Fristen
Fristen für den Antragstellenden ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.
Kosten
Es fallen keine Kosten an.
Hinweise (Besonderheiten)
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.03.2024
Stichwörter
Fischereiförderung, Seefischerei, EMFAF