Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Seefischerei

    Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Seefischerei Mittel zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Seefischerei mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Seefischerei.

    Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

    Sie erhalten die Förderungen u.a. für

    • Investitionen an Bord zur Verbesserung der Hygiene-, Gesundheits-, Sicherheits- und Arbeitsbedingungen
    • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz von Fischereifahrzeugen
    • Unterstützung des Ersterwerbs eines bereits für mindestens 3 Jahre im Flottenregister eingetragenen Fischereifahrzeugs für junge Fischerinnen und Fischer (<40)
    • Investitionen in die Verarbeitung von Fischereierzeugnissen an Bord von Fischereifahrzeugen.

    Ansprechpartner

    Staatliches Fischereiamt Bremerhaven

    Adresse

    Postanschrift

    Fischkai 35

    27572 Bremerhaven

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 471 97254-13

    E-Mail: poststelle@sfa.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 28.02.2024 (von: Riebe, Kathleen)

    Technisch geändert am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antragsvordruck zuzüglich Anlagen
    • Projektbeschreibung
    • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
    • Detaillierter Finanzierungs Kostenplan
    • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

    Voraussetzungen

    • der Antragsteller muss seinen Sitz in Niedersachsen haben und einer anerkannten Erzeugerorganisation angehören.
    • Das Fischereifahrzeug muss in einem niedersächsischen Hafen registriert sein
    • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen
    • die Schwellenwerte für förderfähige Ausgaben nach Nr. 5.5 der Förderrichtlinie muss erreicht werden

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Förderung der Seefischerei, indem Sie alle relevanten Unterlagen beim SFA einreichen
    • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
    • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
    • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
    • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

    Fristen

    Fristen für den Antragstellenden ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 25.04.2024 (von: Rosenbohm, Eileen)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fischereiförderung, Seefischerei, EMFAF

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)