Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Verbesserung der Verarbeitung und Vermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse

    Das Land Niedersachsen gewährt Mittel zur Förderung der Vermarktung, der Verbesserung der Qualität und des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Verarbeitung dieser Erzeugnisse.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen und des Bundes Zuwendungen zur Förderung der Vermarktung, der Verbesserung der Qualität und des Mehrwerts von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen sowie der Verarbeitung dieser Erzeugnisse.

    Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

    Sie erhalten die Förderung für

    • Investitionen in die Verarbeitung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen, die unter anderem zur Reduzierung des Energieverbrauchs, zur Verbesserung der Arbeitssicherheit und zur Verbesserung der Erzeugnisse, die zur Verbesserung der Rückverfolgbarkeit und Verbraucherinformation beitragen,
    • die Einrichtung oder den Ausbau der Direktvermarktung von Fischerei- und Aquakulturerzeugnissen,
    • die Entwicklung von Produkt-, Verfahrens- und Marketinginnovationen für Fischerei- und Aquakulturerzeugnisse,
    • die kollektive Entwicklung oder Weiterentwicklung von Systemen der Rückverfolgbarkeit und Qualitätssicherung sowie
    • Investitionen in die Verbesserung der Infrastruktur von Fischereihäfen, vor allem für Vorhaben, die die Arbeitssicherheit und Anlandesicherheit verbessern.

    Sie erhalten die Förderung als Zuschuss.

    Die Höhe des Zuschusses hängt von der Art des Vorhabens ab.

    Zuständigkeit

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mars-la-Tour-Straße 1-13

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 801-180

    Telefon Festnetz: 0441 801-0

    E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antragsvordruck
    • Projektbeschreibung
    • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
    • Detaillierter Finanzierungsplan
    • Wirtschaftlichkeitsbetrachtung
    • Angebote zur Plausibilisierung der Ausgaben

    Voraussetzungen

    • Das Fischerei oder Aquakulturunternehmen, das Zuwendungsempfänger oder beteiligter Partner ist, muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. Die Investitionen müssen in Niedersachsen stattfinden.
    • Die Schwellenwerte für förderfähigen Ausgaben nach Nr. 5.6 der Förderrichtlinie sind einzuhalten
    • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen
    • Zuwendungsempfänger sind Unternehmen des Handels sowie der Be- und Verarbeitung für Fischerei- und Aquakulterzeugnisse, Direktvermarkter entsprechender Erzeugnisse sowie Erzeugerzusammenschlüsse für Fischereierzeugnisse mit einer Betriebsstätte in Niedersachsen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
    • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
    • Nach Einreichung eines Verwendungsnachweises werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mittels Festsetzungsbescheid festgestellt.
    • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines Auszahlungsantrages

    Fristen

    Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Verarbeitung Aquakulturerzeugnisse, Fischereiförderung, Vermarktung Aquakulturerzeugnisse, EMFAF, Fischereierzeugnisse, Vermarktung Fischerzeugnisse, Verarbeitung Fischerzeugnisse

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de