Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Hafeninfrastruktur eines Fischereihafens

    Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur von bestehenden Fischereihäfen und Anlandestellen.

    Beschreibung

    Das Land gewährt mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Verbesserung der Infrastruktur von bestehenden Fischereihäfen und Anlandestellen.

    Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

    Sie erhalten Förderungen u.a. für

    • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen
    • Investitionen zur Verbesserung der Energieeffizienz

    Zuständigkeit

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen (LWK)

    Ansprechpartner

    Landwirtschaftskammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Mars-la-Tour-Straße 1-13

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Fax: 0441 801-180

    Telefon Festnetz: 0441 801-0

    E-Mail: info@lwk-niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antragsvordruck zzgl. Anlagen
    • Projektbeschreibung
    • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
    • Detaillierter Finanzierungs-Kostenplan
    • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

    Voraussetzungen

    • Das Vorhaben muss mit dem von der Europäischen Kommission genehmigten deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.
    • Antragsteller müssen Träger niedersächsischer Fischereihäfen sein.
    • Die Investitionen müssen in niedersächsischen Häfen stattfinden.
    • Die Bagatellgrenzen nach Nr. 5.6 der Förderrichtlinie müssen erreicht werden.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Förderung, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen
    • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid
    • Nach Einreichung eines Verwendungsnachweises werden die zuwendungsfähigen Ausgaben mittels Festsetzungsbescheid festgestellt.
    • Die Auszahlung der Zuwendung erfolgt nach Vorlage eines Auszahlungsantrages

    Fristen

    Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Hafeninfrastruktur, Fischereihafen, EMFAF

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de