Instandsetzungsbenachrichtigung Entgegennahme

    Durchgeführte Instandsetzung melden

    Wenn Sie als Instandsetzer oder Instandsetzerin eine Instandsetzung durchgeführt haben, müssen Sie die zuständige Behörde unverzüglich darüber informieren.

    Beschreibung

    Sie sind als Instandsetzer oder Instandsetzerin verpflichtet, die örtlich zuständige Eichbehörde unverzüglich über eine durchgeführte Instandsetzung schriftlich oder elektronisch zu informieren.

    Sie haben als Instandsetzer oder Instandsetzerin Messgeräte mit dem Instandsetzerkennzeichen zu versehen, deren Eichfrist vor der Instandsetzung nicht beendet war.

    Bei der Übermittlung von Instandsetzungsbenachrichtigungen wird ein Zeitraum von 7 Tagen als unverzüglich angesehen.

    Zuständigkeit

    Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN)

    Ansprechpartner

    Landesbetrieb für Mess- und Eichwesen (MEN)

    Adresse

    Hausanschrift

    Goethestraße 44

    30169 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 1266-0

    Fax: 0511 1266-300

    E-Mail: poststelle@men.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 06.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Sie müssen befugter Instandsetzer nach Mess- und Eichverordnung sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Das von den Eichbehörden bereitgestellte Formular ist auszufüllen und an das Mess- und Eichwesen Niedersachsen zu übermitteln.

    Weitere Informationen

    Weiterführende Informationen des MEN

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Mess- und Eichwesen Niedersachsen (MEN) am 24.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 30.04.2024

    Stichwörter

    Instandsetzung melden, Messgerät, Instandsetzermitteilung, Information über Instandsetzung, Instandsetzermeldung, Mitteilung über Instandsetzung, Instandsetzung durchführen

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de