Zuwendung für Aquakultur Bewilligung
    99148251017000

    Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur

    Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur.

    Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

    Sie erhalten die Förderung u.a. für

    • Investitionen in den Neubau oder Modernisierung von Produktionskapazitäten
    • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit
    • Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz
    • Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stau 75
    26122 Oldenburg (Oldenburg)

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    Postanschrift

    Postfach 39 49
    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009
    Technisch geändert am 16.10.2025

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein, ist geplant  

    Voraussetzungen

    • Das Fischerei oder Aquakulturunternehmen, das Zuwendungsempfänger oder beteiligter Partner ist, muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. Die Investitionen müssen in Niedersachsen stattfinden.
    • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5000 Euro betragen.
    • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen.
    • Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger oder die mit der Betriebsführung während des Zeitraumes der Zweckbindung beauftragte Person hat die bestandene Abschlussprüfung i. S. des § 34 oder § 40 Abs. 2 BBiG für den Beruf Fischwirtin/Fischwirt nachzuweisen.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Förderung der Aquakultur, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen.
    • Die LWK leitet den Antrag mit einer Stellungnahme zur Bearbeitung an das LAVES weiter.
    • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid.
    • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
    • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
    • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Wirtschaftsförderung, Zuwendung, Fischereiförderung, EMFAF, Aquakultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024