Beantragen von Zuwendungen zur Förderung der Aquakultur

    Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung.

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Unternehmen der Aquakultur mit Mitteln des Europäischen Meeres-, Fischerei- und Aquakulturfonds (EMFAF) sowie mit Mitteln des Landes Niedersachsen Zuwendungen zur Förderung einer wirtschaftlich, sozial und ökologisch nachhaltigen, wettbewerbsfähigen und wissensbasierten Aquakultur.

    Eine Förderung wird nur für Vorhaben gewährt, die mit dem deutschen Programm für den EMFAF 2021-2027 im Einklang stehen.

    Sie erhalten die Förderung u.a. für

    • Investitionen in den Neubau oder Modernisierung von Produktionskapazitäten
    • Investitionen zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen und -sicherheit
    • Investitionen in die ökologische Nachhaltigkeit von Aquakulturanlagen und zur Verbesserung der Ressourceneffizienz
    • Unterstützungsleistungen zur Berufsausbildung

    Zuständigkeit

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES)

    Adresse

    Hausanschrift

    Röverskamp 5

    26203 Wardenburg

    Postanschrift

    Postfach 39 49

    26029 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 570 26-0

    Fax: 0441 570 26-179

    E-Mail: poststelle@laves.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 25.10.2024 (von: Becker, Frederick)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Ausgefüllter Antragsvordruck
    • Projektbeschreibung
    • Bilanzen und Gewinn und Verlustrechnung der letzten 3 Jahre
    • Detaillierter Finanzierungs Kostenplan
    • Angebote zur Plausibilisierung der Kosten

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Nein, ist geplant  

    Voraussetzungen

    • Das Fischerei oder Aquakulturunternehmen, das Zuwendungsempfänger oder beteiligter Partner ist, muss seinen Sitz in Niedersachsen haben. Die Investitionen müssen in Niedersachsen stattfinden.
    • Die förderfähigen Ausgaben müssen mindestens 5000 Euro betragen.
    • Zuwendungsempfänger müssen die Merkmale eines KMU (kleine und mittlere Unternehmen) im Sinne der Empfehlung 2003/361/EG erfüllen.
    • Die Zuwendungsempfängerin oder der Zuwendungsempfänger oder die mit der Betriebsführung während des Zeitraumes der Zweckbindung beauftragte Person hat die bestandene Abschlussprüfung i. S. des § 34 oder § 40 Abs. 2 BBiG für den Beruf Fischwirtin/Fischwirt nachzuweisen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Sie beantragen die Förderung der Aquakultur, indem Sie alle relevanten Unterlagen bei der LWK einreichen.
    • Die LWK leitet den Antrag mit einer Stellungnahme zur Bearbeitung an das LAVES weiter.
    • Die Bewilligungsbehörde entscheidet darüber, ob Ihr Antrag bewilligt wird und erlässt einen Zuwendungsbescheid.
    • Nach bzw. auch während der Durchführung des Vorhabens ist ein Verwendungsnachweis einzureichen.
    • Der Verwendungsnachweis wird geprüft und anschließend wird mittels Bescheid die zu gewährende Zuwendung festgesetzt.
    • Sie beantragen nun die Auszahlung der Zuwendung.

    Fristen

    Fristen für den Antragsteller ergeben sich erst aus dem Zuwendungsbescheid.

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer variiert abhängig von Umfang und Art der Förderung.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 26.03.2024

    Version

    Technisch erstellt am 24.04.2024 (von: Heilmann, Dieta)

    Technisch geändert am 01.12.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Wirtschaftsförderung, Zuwendung, Fischereiförderung, EMFAF, Aquakultur

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)