Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung Bewilligung
    99148247017000

    Förderung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung beantragen

    Dies ist eine Leistung der Justiz.

    Wenn Sie als Träger Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie Fördermittel für die daraus entstehenden Personalkosten beantragen.

    Beschreibung

    Das Ziel der Zuwendung ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung vorhalten. Wenn Sie als Träger dieses Ziel dadurch unterstützen, dass Sie Fachkräfte der psychosozialen Prozessbegleitung beschäftigen, können Sie für die entstehenden Personalkosten beim Land Fördermittel beantragen.

    Um diese Fördermittel zu erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Bewilligung von Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung stellen.

    Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) bewilligt die Mittel nach Prüfung aller einzureichenden Unterlagen und Nachweise im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienst

    Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung

    ID: L100040_611630643

    Beschreibung

    Das Land Niedersachsen gewährt Zuwendungen zur Umsetzung eines landesweiten Angebotes der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Förderung der Umsetzung der psychosozialen Prozessbegleitung in Niedersachsen sowie der Verwaltungsvorschriften zu § 44 Landeshaushaltsordnung (LHO). Ziel ist die Aufrechterhaltung und der Ausbau eines flächendeckenden Netzwerks an Opferhilfeeinrichtungen in Niedersachsen, die ein kostenfreies Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung nach Maßgabe der Nds. AG PsychPbG sowie der NPsychPbVO vorhalten. Bei allgemeinen Fragen zum Antragsverfahren stehen Ihnen die Ansprechpersonen des Ambulanten Justizsozialdienstes Niedersachsen (AJSD) unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung: per E-Mail: [AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de](mailto:AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de "AJSD-Poststelle@justiz.niedersachsen.de") oder Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) -Verwaltung- Mühlenstraße 5 26122 Oldenburg

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    Version

    Technisch erstellt am 27.02.2025
    Technisch geändert am 27.02.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    zuständige Stelle

    Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

    Zuständigkeit

    Ambulanter Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD)

    Ansprechpartner

    Oberlandesgericht Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Richard-Wagner-Platz 1 1
    26135 Oldenburg (Oldenburg)

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    Kontakt

    E-Mail: olg-oldenburg@egvp.de-mail.de

    Telefon Festnetz: 0441 220-0

    Version

    Technisch erstellt am 26.11.2020
    Technisch geändert am 18.03.2026

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Sie müssen die Qualifikation der in der psychosozialen Prozessbegleitung tätigen Personen nachweisen
    • Sie müssen die strukturellen Anforderungen zur Durchführung der psychosozialen Prozessbegleitung erfüllen
    • Der Träger muss seinen Sitz in Niedersachsen haben

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    Zuwendungen für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung können Sie online oder schriftlich beantragen.

    • Sie stellen einen Antrag auf Bewilligung einer Zuwendung für Träger zur Umsetzung eines landesweiten Angebots der psychosozialen Prozessbegleitung
    • Der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) prüft Ihren Antrag und bewilligt oder lehnt ihn anschließend ab.

    Schriftlich stellen Sie den Antrag unter Verwendung der Vordrucke, die der Ambulante Justizsozialdienst Niedersachsen (AJSD) zur Verfügung stellt .

    Bearbeitungsdauer

    2 bis 4 Wochen (Die Bearbeitung kann in Einzelfällen aber auch längere Zeit in Anspruch nehmen.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Der im Zuwendungsbescheid festgelegte Bewilligungszeitraum umfasst maximal das Kalenderjahr. Die Zuwendung wird Ihnen als nicht rückzahlbarer Zuschuss in Form einer Anteilfinanzierung zur Projektförderung gewährt. Als Zuwendungsempfänger sind Sie verpflichtet, im Rahmen Ihrer Möglichkeiten auf das Angebot der psychosozialen Prozessbegleitung aufmerksam zu machen.
    • Als Zuwendungsempfänger fertigen Sie eine Statistik gemäß den rechtlichen Vorgaben an und übermitteln diese zum 15. Januar des Folgejahres an die Bewilligungsbehörde. Als Zuwendungsempfänger fertigen Sie einen Sachbericht gemäß den rechtlichen Vorgaben an und übermitteln diesen zum 31. Mai des Folgejahres an die Bewilligungsbehörde.

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium (MJ)

    Version

    Technisch erstellt am 22.04.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Förderung, Angebot psychosozialer Prozessbegleitung, Vorhalten von Fachkräften, Landesweite Opferhilfe, Zuwendungen für Träger

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024