Fahrzeugregisterauskunft Erteilung für berechtigte Personen
    99036043001001

    Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten, berechtigte Stellen und berechtigte Dritte.

    Beschreibung

    Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind insbesondere

    • Standardkennzeichen,
    • Saisonkennzeichen,
    • Oldtimerkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen,
    • Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
    • rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Grüne Kennzeichen

    Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.

    Das zentrale Fahrzeugregister kann unter anderem

    • Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen erteilen,
    • bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr helfen,
    • Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung stellen, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
    • Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts unterstützen,
    • Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder ermöglichen,
    • das Eigentum am Fahrzeug sichern und
    • eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereithalten.

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten. Darüber hinaus erhalten nur berechtigte Stellen eine Auskunft, sowie Dritte, wenn diese darlegen, dass sie die Daten zur Verfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.

    Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Zuständige örtliche Zulassungsbehörde

    Zuständigkeit

    Zuständige örtliche Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Für Landkreis Wesermarsch (Niedersachsen) wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    nicht angegeben

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger.

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    nicht angegeben

    Verfahrensablauf

    • Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
    • Erteilung der Auskunft

    Fristen

    nicht angegeben

    Bearbeitungsdauer

    nicht angegeben

    Kosten

    Gebühr 5,10 EUR

    Hinweise (Besonderheiten)

    nicht angegeben

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitaisierung am 18.04.2024

    Version

    Technisch erstellt am 18.04.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    Halterauskunft, Fahrzeugregisterauskunft, Zentrales Fahrzeugregister, Fahrzeugregister, ZFzR

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 07.07.2021
    Technisch geändert am 23.10.2024