Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten, berechtigte Stellen und berechtigte Dritte.

    Beschreibung

    Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind insbesondere

    • Standardkennzeichen,
    • Saisonkennzeichen,
    • Oldtimerkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen,
    • Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
    • rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Grüne Kennzeichen

    Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.

    Das zentrale Fahrzeugregister kann unter anderem

    • Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen erteilen,
    • bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr helfen,
    • Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung stellen, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
    • Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts unterstützen,
    • Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder ermöglichen,
    • das Eigentum am Fahrzeug sichern und
    • eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereithalten.

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten. Darüber hinaus erhalten nur berechtigte Stellen eine Auskunft, sowie Dritte, wenn diese darlegen, dass sie die Daten zur Verfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.

    Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.

    Zuständigkeit

    Zuständige örtliche Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    KFZ-Zulassungsangelegenheiten

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 10

    38350 Helmstedt

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Sprechzeiten: Montag 08:00 - 11:30 Dienstag 08:00 - 11:30 | 14:00 - 17:00 Mittwoch 08:00 - 11:30 Donnerstag 08:00 - 11:30 Freitag 08:00 - 11:30 Kein Zutritt ohne vorherige Terminvereinbarung und ohne Kennzeichenschilder!

    Kontakt

    Fax: +49 5351 121-1611

    Telefon Festnetz: +49 5351 121-1383

    E-Mail: kfz-zulassung@landkreis-helmstedt.de

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 30.09.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
    • Erteilung der Auskunft

    Kosten

    Gebühr 5.10 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitaisierung am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.08.2024

    Stichwörter

    ZFzR, Fahrzeugregister, Zentrales Fahrzeugregister, Fahrzeugregisterauskunft, Halterauskunft

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de