Halterauskunft aus dem Fahrzeugregister beantragen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten, berechtigte Stellen und berechtigte Dritte.

    Beschreibung

    Im Zentralen Fahrzeugregister (ZFzR) des Kraftfahrt-Bundesamtes (KBA) werden Fahrzeug- und Halterdaten zu Fahrzeugen gespeichert, denen ein Kennzeichen zugeteilt ist. Kennzeichen in diesem Sinne sind insbesondere

    • Standardkennzeichen,
    • Saisonkennzeichen,
    • Oldtimerkennzeichen,
    • Ausfuhrkennzeichen,
    • Versicherungskennzeichen (Mofa, Moped, Mokick, Roller, motorisierte Krankenfahrstühle),
    • rotes Kennzeichen (Händlerkennzeichen und rotes Oldtimerkennzeichen) und
    • Kurzzeitkennzeichen
    • Grüne Kennzeichen

    Die jeweiligen Daten werden von den örtlichen Zulassungsbehörden und den Versicherungsunternehmen erfasst und an das ZFzR übermittelt.

    Das zentrale Fahrzeugregister kann unter anderem

    • Auskunft über Fahrzeug- und Halterdaten unter anderem bei behördlichen Ermittlungen und im Rahmen der Zulassung von Fahrzeugen erteilen,
    • bei der Verfolgung von Rechtsansprüchen in Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr helfen,
    • Herstellern Halteranschriften für Rückrufaktionen zur Verfügung stellen, damit im Interesse der Verkehrssicherheit und des Umweltschutzes Fahrzeugmängel beseitigt werden können,
    • Maßnahmen zur Gewährleistung des Versicherungsschutzes und der Durchführung des Kraftfahrzeugsteuerrechts unterstützen,
    • Unterstützung bei Maßnahmen nach dem Bundesleistungs- und Verkehrssicherstellungsgesetz sowie des Katastrophenschutzes im Rahmen der hierzu erlassenen Gesetze der Länder ermöglichen,
    • das Eigentum am Fahrzeug sichern und
    • eine umfassende Datenbasis für statistische und marktwirtschaftliche Auswertungen des Fahrzeugbestandes und seiner Veränderungen bereithalten.

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten Personen über ihre eigenen gespeicherten Daten. Darüber hinaus erhalten nur berechtigte Stellen eine Auskunft, sowie Dritte, wenn diese darlegen, dass sie die Daten zur Verfolgung oder Geltendmachung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme am Straßenverkehr benötigen.

    Die Einholung von Halterauskünften zur Verfolgung von Rechtsansprüchen im Zusammenhang mit der Teilnahme im Straßenverkehr erfolgt in der Regel bei der örtlich zuständigen Zulassungsbehörde und ist vom Antragsteller unter Angabe des Kennzeichens oder der Fahrzeug-Identifizierungsnummer (FIN) und Darlegung des Sachverhaltes vorzunehmen.

    Zuständigkeit

    Zuständige örtliche Zulassungsbehörde

    Ansprechpartner

    Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Kfz-Zulassungsstelle

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 100944

    38409 Wolfsburg

    Hausanschrift

    Porschestraße 49

    38440 Wolfsburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Allgemeine Öffnungszeiten: Montag: 08:00 - 16:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 16:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 - 17:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:00 Uhr Eine Terminreservierung kann erforderlich ein. Terminvereinbarung auf der Homepage der Stadtverwaltung möglich. Einige Angelegenheiten können am Schnellschalter ohne Termin erledigt werden. Telefonische Erreichbarkeit: Über das Service Center Wolfsburg Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05361 28-1234(Service Center Wolfsburg)

    Fax: 05361 28-1500

    E-Mail: servicecenter@stadt.wolfsburg.de

    Internet

    Bankverbindung

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00

    BIC: GENODEF1WOB

    Bankinstitut: Volksbank BraWO

    Stadt Wolfsburg

    Empfänger: Stadt Wolfsburg

    IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92

    BIC: NOLADE21GFW

    Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg

    Version

    Technisch geändert am 17.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Voraussetzungen

    Auskünfte aus dem Fahrzeugregister erhalten nur berechtigte Stellen und Bürger.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    • Prüfung auf Berechtigung zur Einholung der Auskunft
    • Erteilung der Auskunft

    Kosten

    Gebühr 5.10 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Bauen und Digitaisierung am 18.04.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Zentrales Fahrzeugregister, Halterauskunft, Fahrzeugregisterauskunft, ZFzR, Fahrzeugregister

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English