Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren Bewilligung
    99400345017000

    Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren beantragen

    Wenn Sie Baumaßnahmen an Bushaltestellen durchführen möchten, können Sie dafür eine Förderung im vereinfachten Verfahren beantragen. Im vereinfachten Verfahren dürfen die Kosten der Maßnahme pro Haltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen.

    Beschreibung

    Als Eigentümer von ÖPNV-Verkehrsanlagen oder als Kommune beziehungsweise deren Zusammenschlüsse (Landkreise, Kommunal- und Zweckverbände) können Sie eine Zuwendung für Baumaßnahmen an Bushaltestellen beantragen.

    Insgesamt können Zuwendungen für acht Bushaltestellen gemeinsam beantragt werden, solange die Gesamtkosten je Bushaltestelle 100.000 Euro nicht übersteigen. Auch Einzelmaßnahmen mit Gesamtkosten von weniger als 100.000 Euro sind in diesem Verfahren zu beantragen, insoweit die voraussichtliche Zuwendungssumme mindestens 25.000 € beträgt.

    Im Rahmen der Förderung sind folgende Einzelbestandteile einer Maßnahme zuwendungsfähig:

    • Warteflächen für Fahrgäste
    • Busbuchten (nur bei verkehrstechnischem Bedarf)
    • Borde für Niederflurbusse
    • DINkonforme Blindenleitsysteme
    • Haltestellenschilder
    • Fahrgastunterstand (Sonnen und Regenschutz) bei Haltestellen mit mehr als 10 Einsteigern täglich mit:
      • Abfallbehälter
      • Informationsvitrine für die Fahrgastinformation (Fahrplanaushang, Umgebungsplan, Liniennetzplan, Tarifzonen)
    • Beleuchtungsanlage (im Fahrgastunterstand integriert oder außerhalb des Fahrgastunterstandes im Warteflächenbereich)
    • Kleinere erforderliche bauliche Anpassungen an das Umfeld in Lage und Höhe
    • Fahrradabstellbügel (maximal 10 Bügel auf der befestigten Wartefläche)

    Die Anträge sind bis zum 31.05. eines Jahres an die Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen (LNVG) zu stellen.

    Ein Anspruch auf Gewährung der Zuwendung besteht nicht.

    Die Behörde entscheidet aufgrund ihres pflichtgemäßen Ermessens im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.

    Online-Dienst

    Digitaler Antrag für das Vereinfachte Verfahren zur Förderung von Bushaltestellen

    ID: L100040_599109788

    Beschreibung

    Als Eigentümer von ÖPNV-Verkehrsanlagen oder als Kommune beziehungsweise deren Zusammenschlüsse (Landkreise, Kommunal- und Zweckverbände) können Sie über das Antragsverfahren eine Zuwendung für Baumaßnahmen an Bushaltestellen beantragen.

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    Version

    Technisch erstellt am 08.01.2025
    Technisch geändert am 08.01.2025

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024

    zuständige Stelle

    nicht angegeben

    Zuständigkeit

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    Ansprechpartner

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG) – Bereich Personenbeförderungsrecht

    Adresse

    Hausanschrift

    Kurt-Schumacher-Straße 5
    30159 Hannover

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    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 - 17:00 Uhr Dienstag 09:00 - 17:00 Uhr Mittwoch 09:00 - 17:00 Uhr Donnerstag 09:00 - 17:00 Uhr Freitag 09:00 - 15:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontakt

    E-Mail: info@lnvg.de

    Telefon Festnetz: +49 511 53333-0

    Fax: +49 511 53333-299

    Zahlungsweisen

    Folgende Zahlungsweisen sind möglich:

    • SEPA-Überweisung
    • Sammelüberweisung
    • Überweisung

    Bankverbindung

    Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)

    Empfänger: Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH (LNVG)
    IBAN: DE17 2003 0000 0020 1646 61
    BIC: HYVEDEMM300
    Bankinstitut: HypoVereinsbank Hannover

    Stichwörter

    Landesnahverkehrsgesellschaft Nahverkehrsgesellschaft

    Version

    Technisch erstellt am 24.10.2023
    Technisch geändert am 17.04.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Formulare

    nicht angegeben

    Voraussetzungen

    • Die Förderung muss für den ÖPNV eingesetzt werden
    • Die Gesamtkosten jeder einzelnen Maßnahme betragen jeweils höchstens 100.000 Euro
    • Es wird eine Förderung für höchstens 8 Maßnahmen zusammen beantragt
    • Bei einer Einzelmaßnahme liegen die Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro
    • Das Vorhaben muss nach Art und Umfang für den zu erwartenden Bedarf zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse im Sinne der Förderziele dringend erforderlich sein
    • Das Vorhaben muss mit den Anforderungen des Nahverkehrsplans in Einklang stehen
    • Das Vorhaben muss bau und verkehrstechnisch einwandfrei nach den anerkannten Regeln der Technik und unter Beachtung des Grundsatzes der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit geplant werden
    • Das Vorhaben muss die Barrierefreiheit nach § 7 NBGG berücksichtigen oder Maßnahmen zum Abbau von Barrieren enthalten
    • Mit der Maßnahme darf bei Antragstellung noch nicht begonnen worden sein
    • Die Finanzierung muss gewährleistet sein
    • Bei der Planung müssen die zuständigen Behindertenbeauftragten, Behindertenbeiräte oder notfalls entsprechende Verbände angehört werden

    Handlungsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage vor dem Verwaltungsgericht

    Verfahrensablauf

    Eine Förderung für Bushaltestellen im vereinfachten Verfahren können Sie für höchstens acht Baumaßnahmen zusammen beantragen

    • Sie prüfen, ob die Gesamtkosten der einzelnen Maßnahmen jeweils höchstens 100.000 Euro beantragen oder bei einer Einzelmaßnahme deren Gesamtkosten zwischen 25.000 und 100.000 Euro liegen
    • Sie reichen den Antrag mitsamt aller Nachweise bis zum 31.05. des jeweiligen Jahres für das Folgejahr bei der zuständigen Behörde ein
    • Falls Unterlagen fehlen, fordert die Behörde diese nach
    • Bei einer positiven Entscheidung der Behörde erhalten Sie im Frühjahr nach Einreichung einen Zuwendungsbescheid
    • Mit Zustellung des Zuwendungsbescheids beginnt der Bewilligungszeitraum, dieser endet am 30.06. des Folgejahres
    • Mit dem Zuwendungsbescheid kann die bewilligte Förderung im Bewilligungszeitraum abgerufen werden

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 4 Wochen (Die Anträge werden in der Regel im Dezember entschieden und im darauffolgenden Frühjahr bewilligt.)

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bei Falschangaben droht die Ablehnung oder nachträgliche Aufhebung des Bescheides, bzw. der jeweiligen Haltestelle.

    Unterstützende Institutionen

    nicht angegeben

    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?

    nicht angegeben

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung

    Version

    Technisch erstellt am 17.04.2024
    Technisch geändert am 27.03.2026

    Stichwörter

    ÖPNV, Förderung, Haltestelle, Bushaltestelle, LNVG, Landesnahverkehrsgesellschaft Niedersachsen mbH, Vereinfachtes Verfahren

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de
    Technisch erstellt am 07.06.2017
    Technisch geändert am 14.05.2025

    Englisch

    Sprache: en
    Sprachbezeichnung nativ: English
    Technisch erstellt am 22.10.2025
    Technisch geändert am 23.10.2024