Einmalige Bedarfe nach § 31 SGB XII Bewilligung

    Einmalige Sozialleistungen beantragen

    Sie können aus eigenen Kräften und Mitteln einmalige Bedarfe wie zum Beispiel die Erstausstattung einer Wohnung oder für ein Baby nicht decken? Dann können Sie hierfür einmalige Leistungen bei Ihrem zuständigen Sozialamt beantragen.

    Sie können unter bestimmten Voraussetzungen einmalige Sozialleistungen erhalten.

    Beschreibung

    Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, können Sie Leistungen für bestimmte einmalige Bedarfe erhalten.

    Die einmaligen Bedarfe umfassen:

    • Erstausstattung für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräte, beispielsweise
      • bei erstmaligem Bezug einer eigenen Wohnung,
      • nach einem Wohnungsbrand,
      • bei einer Erstanmietung nach Verbüßung einer längeren Haftstrafe,
      • einem Wechsel aus einer Gemeinschaftsunterkunft,
      • bei Verlassen eines Frauen- oder Männerhauses oder
      • nach Trennung und Hausratteilung
    • Erstausstattung für Bekleidung, beispielsweise
      • nach einem Wohnungsbrand oder Überschwemmung
      • bei Schwangerschaft und Geburt, dazu zählt
        • Erstlingsausstattung sowie
        • Umstandskleidung,
      • bei Gesamtverlust oder neuem Bedarf aufgrund außergewöhnlicher Umstände. Dazu zählt auch eklatanter Gewichtsverlust.
    • Anschaffung und Reparatur von orthopädischen Schuhen
    • Reparatur von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie
    • Miete von therapeutischen Geräten, beispielsweise Förderung des Eigenanteils bei Kostenübernahme durch die Krankenkasse sowie unter Umständen auch, wenn keine Kostenübernahme durch die Krankenkasse erfolgt.

    Wenn Sie nicht allein leben, bezieht das Sozialamt das gesamte Einkommen der Mitglieder der Einstandsgemeinschaft mit ein, um Ihren Hilfebedarf zu ermitteln. Dazu werden die Einkünfte aller in einer Wohnung zusammenlebenden Haushaltsmitglieder berücksichtigt, sofern sie gemeinsam wirtschaften. Hierzu zählen zum Beispiel:

    • Erwerbseinkommen
    • Unterhaltsleistungen
    • Renteneinkünfte

    Das für Minderjährige gezahlte Kindergeld sowie eventuelle Unterhaltszahlungen für ein Kind sind diesem Kind zuzurechnen, um dessen Bedarfe zu decken.

    Bestimmte Vermögenswerte gelten als nicht zu berücksichtigendes Schonvermögen, zum Beispiel:

    • Kleinere Barbeträge und Geldvermögen
      • je Erwachsenem: 10.000 EUR,
      • je Kind: 500 EUR oder
    • ein angemessenes Hausgrundstück.

    Diese werden bei der Berechnung der Leistungen nicht mindernd berücksichtigt.

    Die einmalige Leistung kann auch ohne Antrag gewährt werden, wenn Ihr zuständiges Sozialamt erfahren hat, dass Sie bedürftig sind und die Voraussetzungen für Leistungen der Hilfe zum Lebensunterhalt vorliegen. Sofern Sie Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung erhalten, müssen Sie einen Antrag auf Leistungen für einmalige Bedarfe stellen.

    Bis auf wenige Ausnahmefälle erhalten Sie keine Leistungen für vergangene Zeiträume.

    Hinweise für Salzgitter: Einmalige Sozialleistungen beantragen (IES:Salzgitter)

    Zuständigkeit

    An das örtliche Sozialamt

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Soziales und Senioren

    Beschreibung

    Die Aufgabenschwerpunkte des Fachdienstes Soziales der Stadt Salzgitter sind in den unterschiedlichsten Bereichen und Formen anzutreffen. Im folgenden finden sie Stichworte, unter denen sie sich informieren und vielleicht Hilfe finden können.

    • Beratung in sozialen Notlagen
    • Beschäftigungsförderung
    • Beratung für Ausländer, Asylbewerber, Aussiedler
    • Grundsicherung
    • Heimaufsicht
    • Hilfe für Behinderte, Pflegebedürftige und Kranke: Häusliche
    • Pflege, Hilfe bei Behinderung (Eingliederungshilfe), Hilfe bei
    • Krankheit, Hilfe für Blinde, Hilfe zur Pflege, Kriegsopferfürsorge und sonstige  Entschädigungsleistungen, Kurzzeitpflege,
    • Tagespflege / Nachtpflege, Vollstationäre Pflege
    • Rentenangelegenheiten (Versicherungsamt)
    • Seniorenangebote
    • Schuldnerberatung
    • Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Hilfe in besonderen Lebenslagen
    • Unterhaltssicherung
    • Wohngeld
    • Zuschüsse für Wohlfahrtsverbände

    Adresse

    Postanschrift

    Joachim-Campe-Straße 6-8

    38226 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Montag, Dienstag und Freitag 9 - 12 Uhr Mittwoch Für den Besuchsverkehr geschlossen. Donnerstag 14 - 18 Uhr - freier Zugang ohne Termin Es ist auch eine Terminvereinbarung bei Ihrer persönlichen Ansprechperson des Fachdienstes Soziales und Senioren möglich (per Mail, Telefon oder Onlinebuchung).

    Kontakt

    Fax: 05341 8394950

    Telefon Festnetz: 05341 8394080

    E-Mail: soziales@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 14.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • gültiger Personalausweis oder Reisepass, gegebenenfalls Meldebestätigung
    • Nachweise einer befristeten oder dauerhaften vollen Erwerbsminderung
    • Einkommensnachweise, beispielsweise:
      • Rente,
      • Krankengeld,
      • Kindergeld,
      • Unterhaltszahlungen oder
      • Unterhaltsvorschuss
    • Vermögensnachweise, beispielsweise
      • Kontoauszüge und
      • Sparguthaben
    • Mietvertrag und nachfolgende Änderungen, insbesondere hinsichtlich der Miethöhe
    • Nachweise über Ausgaben:
      • Miethöhe und Mietzahlung
      • Vorauszahlungen und Abrechnungen für Nebenkosten und Heizkosten
      • Unterlagen über Versicherungsbeiträge
    • Nachweise über Kranken- und Pflegeversicherung, also:
      • Angabe zu Krankenkasse und Versicherungsstatus oder
      • Vertrag über private Kranken- und Pflegeversicherung
    • Der Umfang der erforderlichen Unterlagen, gerade bei Einkommens und Vermögensnachweisen, ist einzelfallabhängig. Ihr örtlich zuständiges Sozialamt kann weitere Unterlagen von Ihnen verlangen, zum Beispiel:
      •  aktuelle Kontoauszüge,
      • Scheidungsurteile,
      • Verträge zur Vermögensübertragung oder
      • Unterhaltstitel.

    Voraussetzungen

    • Sie sind hilfebedürftig, können also Ihren einmaligen Bedarf nicht aus eigenen Mitteln und Kräften vollständig decken.
    • Sie haben die Altersgrenze für die Regelaltersrente erreicht oder sind über 18 Jahre alt und nicht erwerbsfähig, weil sie zeitlich befristet oder dauerhaft voll erwerbsgemindert sind:
      • Sie sind zeitlich befristet voll erwerbsgemindert, wenn Sie auf absehbare Zeit, also mehr als 6 Monate, nicht in der Lage sind, unter den üblichen Bedingungen des allgemeinen Arbeitsmarktes regelmäßig mindestens 3 Stunden täglich zu arbeiten.
    • Sie sind unter 15 Jahre alt und leben
      • zusammen mit Personen, die selbst Sozialhilfe erhalten, beispielsweise mit Ihren Eltern,
      • in einem Haushalt mit Ihren Großeltern oder in Verwandtenpflege, ohne dass Ihnen Leistungen der wirtschaftlichen Jugendhilfe gewährt werden.
    • Sie sind keine Studierende oder kein Studierender beziehungsweise keine Auszubildende oder kein Auszubildender.
    • Sie erhalten kein:
      • Bürgergeld, also die Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem zweiten Buch des Sozialgesetzbuchs (SGB II) oder
      • Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Klage vor dem Sozialgericht

    Bearbeitungsdauer

    • Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Einzelfall. Das zuständige Sozialamt wird sich schnellstmöglich um die Bearbeitung kümmern. Sie können die Bearbeitungsdauer verkürzen, wenn Sie dem Sozialamt zeitnah alle Unterlagen vollständig vorlegen.

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Einmalige Leistungen, Erstausstattung Geburt, Antrag Bedarf, Reparatur orthopädische Schuhe, Erwerbsminderung, Existenzsicherung, Leistungen der Sozialhilfe, Existenz sichern, staatliche Unterstützung, einmalige Sozialleistung, einmalige Bedarfe, Lebensunterhalt, Erstausstattung Baby, Erstausstattung Bekleidung, Einmalige Beihilfen, Sozialhilfe, Lebensunterhalt sichern, Miete therapeutische Geräte, Nicht erwerbsfähig, Grundsicherung, Bedarfsmeldung, Hilfe zum Lebensunterhalt, Anzeige Bedarf, Notwendiger Lebensunterhalt, Geringes Einkommen, Sicherung des Lebensunterhalts, Anschaffung orthopädische Schuhe, Erstausstattung, Erstausstattung Schwangerschaft, Erstausstattung Kinder, Sozialamt, Sozialleistung, Reparatur therapeutische Geräte, Erstausstattung Wohnung, Hilfebedürftigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de