Übernahme von Mietrückständen zur Sicherung der Unterkunft beantragen

    Wenn Sie Mietschulden haben, können Sie finanzielle Hilfe zur Vermeidung von Wohnungs- und Obdachlosigkeit erhalten.

    Beschreibung

    Mietschulden können aufgrund von Zahlungsunfähigkeit entstehen und möglicherweise zum Verlust Ihrer Unterkunft führen.

    Wenn Sie Mietschulden haben, können diese unter bestimmten Voraussetzungen übernommen werden, wenn dies zur Sicherung Ihrer Unterkunft dient.

    Diese Unterstützung erhalten Sie in Form eines Darlehens oder einer Beihilfe. Eine Beihilfe muss im Gegensatz zum Darlehen nicht zurückgezahlt werden.

    Voraussetzung ist, dass Sie nicht in der Lage sind, den Mietrückstand aus eigener Kraft zu bewältigen. Die Entscheidung, ob Sie Unterstützung erhalten, ist immer eine Einzelfallentscheidung. Sie können die Unterstützung auch noch beantragen, wenn Ihnen aufgrund des Mietrückstands bereits die Wohnung gekündigt wurde.

    Die Behörde prüft, ob alle Voraussetzungen für eine Übernahme Ihrer Mietschulden erfüllt sind. Sie können sich auch beraten lassen, wie Sie zum Beispiel mit Ratenzahlungen den Mietrückstand wieder auflösen.

    Ein Rechtsanspruch auf die Übernahme Ihrer Mietschulden besteht nicht.

    Zuständigkeit

    An den örtlichen Sozialhilfeträger bzw. das örtliche Sozialamt

    Ansprechpartner

    Landkreis Aurich - Jugend und Soziales

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    26584 Aurich (Ostfriesland)

    Hausanschrift

    Fräuleinshof 3

    26506 Norden

    Kein Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Montag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Dienstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 16:00 Uhr Mittwoch 08:00 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:00 - 12:00 Uhr, 14:30 - 17:00 Uhr Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

    Kontakt

    Fax: 04941 16-5098

    Telefon Festnetz: 04941 16-0

    E-Mail: info@landkreis-aurich.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Aurich

    Empfänger: Landkreis Aurich

    IBAN: DE73 2835 0000 0000 0900 27

    BIC: BRLADE21ANO

    Bankinstitut: Sparkasse Aurich-Norden

    Version

    Technisch geändert am 15.08.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Antrag auf Übernahme der Mietrückstände
    • aktuelle Forderungsaufstellung oder Mietkontoauszug
    • Mahnung, Kündigung oder Räumungsklage
    • Mietvertrag oder Mietbescheinigung
    • Nebenkostenabrechnung
    • Einkommensnachweis der letzten 3 Monate aller im Haushalt lebender Personen, zum Beispiel:
      • Lohnabrechnungen
      • Jobcenterbescheide
      • Einkommen der Kinder
    • Auflistung aller weiteren Ausgaben einschließlich der Nachweise, zum Beispiel Versicherungen
    • Kontoauszüge der letzten 3 Monate
    • gegebenenfalls Nachweise von weiteren Schuldverpflichtungen, zum Beispiel:
      • Ratenzahlung
      • Kreditverträge
    • gegebenenfalls Ablehnung einer Ratenzahlung von Seiten der Vermieterin oder des Vermieters oder einer Bank
    • Personalausweis oder Aufenthaltsgenehmigung
    • gegebenenfalls weitere Nachweise

    Voraussetzungen

    • die Kosten für Ihre aktuelle Unterkunft sind angemessen
    • Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter hat sich schriftlich mit der Fortführung des Mietverhältnisses einverstanden erklärt
    • Ihre Absichtserklärung, längerfristig in der Wohnung zu bleiben, liegt vor
    • es gibt keine Möglichkeit, die Notlage aus eigener Kraft zu beseitigen, zum Beispiel durch Vereinbarung einer Ratenzahlung
    • zukünftige Mietzahlungen sind gesichert, zum Beispiel durch Direktzahlungen des zuständigen Leistungsträgers

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch
    • Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, finden Sie im Bescheid über Ihren Antrag.

    Fristen

    Es gibt keine Frist. Grundsätzlich sollten Sie sich aber möglichst früh melden, wenn Mietschulden auftreten.

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung am 22.03.2024

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Wohnungskündigung, Sicherung der Unterkunft, Zahlungsunfähigkeit Mieterin, Schulden, Miete, Räumung von Wohnraum, Nichtzahlung der Miete, Beihilfe, Mietrückstände, Zwangsräumung, Mietschulden, Wohnungsbedarf, Geldleistung als Darlehen, Geldleistung als Beihilfe, Notlage, Wohnungsverlust, Behebung einer Notlage, Wohnungsnotfälle, SGB 12, Mahnung, Räumungsklage, Zahlungsunfähigkeit Mieter, Wohnungslosigkeit, Wohnraumräumung, Sozialhilfe, SGB XII, Mieterin, Mieter, Wohnung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English